16.01.2024

Bericht aus dem Gemeinderat vom 04.12.2023

In der Sitzung des Gemeinderates wurde folgendes beraten.

Bericht aus dem Gemeinderat vom 04.12.2023

 

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

  • Personalangelegenheiten, unter anderem Schaffung einer 50 %-Stelle im Sekretariat.
  • Beschluss Stellenplan 2024
  • Zustimmung für Kostenübernahme für Storchennestversetzung im Kernort Eigeltingen in Höhe von ca. 3.000 €
  • Zustimmung Mitverlegung FTTB-Leitungen im Baugebiet Endershalde im Zuge einer baulichen Maßnahme der Netze BW

 

Vorstellung der Ergebnisse des freiwilligen Lärmaktionsplans (RLS-19-Berechnung) – Festlegung weiterer Maßnahmen

 

Die Gemeinde Eigeltingen strebt in den Ortsdurchfahrten Eigeltingen und Heudorf zur Verbesserung des Wohnumfeldes verkehrsberuhigende Maßnahmen an. Als Grundlage für die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h empfiehlt die zuständige untere Verkehrsbehörde der Stadt Stockach die Erstellung eines Lärmaktionsplans.

Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2018 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Eigeltingen wurden aufgrund der Verkehrsbelastung von unter 8.200 Kfz/24h keine Hauptverkehrsstraßen erfasst. Die Gemeinde Eigeltingen ist daher nicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Auch nach der kürzlich veröffentlichen Lärmkartierung Stufe 4 besteht für die Gemeinde Eigeltingen keine Verpflichtung.

Im Februar 2023 hat das Ministerium für Verkehr den neuen Kooperationserlass 2023 veröffentlicht. Der neue Kooperationserlass beinhaltet diverse fachrechtliche Änderungen. Unter anderem wird für verkehrsrechtliche Maßnahmen nun die Berechnungsvorschrift RLS-19 vorgegeben. Durch die nun erforderlichen Berechnungen nach RLS-19 werden Erleichterungen hinsichtlich der Durchsetzung der Maßnahmen erwartet.

Das mit der Lärmaktionsplanung von Eigeltingen beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Lärmberechnung durchgeführt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden von Herrn Wolfgang Wahl (Rapp AG) vorgestellt.

Herr Wahl erläutert, dass es in der heutigen Sitzung vor allem darum geht, welche Maßnahmen im Einzelnen möglich sind beziehungsweise welche Schritte von Seiten des Gemeinderates und der Verwaltung gewünscht sind. Erst wenn dies beschlossen ist, werden die weiteren Schritte wie Wirkungsanalyse, Planentwurf sowie die dann folgende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit in die Wege geleitet. Erst danach kann der Lärmaktionsplan beschlossen werden und der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Gemeinde gestellt werden. Da das Verfahren aufwendig und zeitintensiv ist, wird mit einer Beantragung im Laufe des nächsten Jahres gerechnet. 

Anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation informiert Herr Wahl das Gremium, wie bereits im Gemeinderat in der Sitzung vom Juli 2022 erörtert, nochmals über die allgemeinen und rechtlichen Grundlagen eines freiwilligen Lärmaktionsplanes sowie den Verfahrensablauf.

 

Weiter schildert er die einzelnen, untersuchten Hauptbelastungsbereiche in Eigeltingen und Heudorf, welche die Grundlage für die Lärmkartierung bilden. Herr Wahl informiert ergänzend, dass es durchaus möglich ist, in einem Straßenzug verschiedene Lärmbelastungen zu erhalten. Dies hängt beispielsweise mit der vorhandenen Bebauung oder auch den Verkehrsverhältnissen zusammen (vermehrtes Gas geben oder Abbremsen). Im Ortsteil Heudorf sind nach der vorliegenden Auswertung die Einwohner/Wohngebäude vermehrt nachts und tagsüber fast gar nicht betroffen. Die Fa. Rapp rät hier möglicherweise nur eine Beschränkung für den Zeitraum von 22 – 6 Uhr zu beantragen. Diese Entscheidung obliegt allerdings dem Gemeinderat. Für die betroffenen Straßenzüge in Eigeltingen rät die Fa. Rapp für die Friedhofsstraße ein Maximalkonzept über den gesamten Straßenzug zu beschließen, ebenfalls für die westliche Hauptstraße. Die Belastung in diesen beiden Straßen sei unstrittig. Auch bei der östlichen Hauptstraße seien durchaus Belastungen vorhanden. Aufgrund der weniger dichten Bebauung Richtung Ortsausgang ist hier die Belastung geringer. Auch hier sollte ein Maximalkonzept beschlossen werden, diese Entscheidung obliegt allerdings dem Gemeinderat.

 

Zudem informiert Herr Wahl über weitere mögliche bauliche und organisatorische Lärmminderungsmaßnahmen, welche ungeachtet von Tempo30 zur Lärmminderung beitragen. Hier wären beispielweise der Einbau einer lärmmindernden Fahrbahnschicht bei Sanierung des vorhandenen Belages, die Verstetigung des Verkehrsflusses sowie ein LKW-Durchfahrts- oder Nachtfahrverbot genannt. Bezüglich des LKW-Verbots weist Herr Wahl vorsorglich darauf hin, dass dies nicht pauschal möglich und daher fast nicht umsetzbar ist.

 

Herr Wahl erläutert abschließend das Maßnahmengrobkonzept in Form eines Maximalkonzeptes, welches die Fa. Rapp als realistisch sieht und dies somit der Verwaltung empfiehlt. Das Maßnahmengrobkonzept umfasst neben der Geschwindigkeitsbeschränkung ganztags, auch den Einbau eines lärmoptimierten Belags sowie flankierende Maßnahmen zur Anzeige und mobiler Kontrollen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h dürfte als Sofort-Maßnahme bereits im kommenden Jahr umsetzbar sein.

 

Bürgermeister Fritschi dankt Herrn Wahl für die gute Präsentation. Er sieht durchaus Bedarf in den untersuchten Straßenzügen und möchte den Lärmaktionsplan weiterverfolgen, sodass der Antrag auf entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung im Sommer 2024 gestellt werden kann.

 

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis und beschloss, dass als weiterer Schritt die Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 ganztags für folgende Teilbereiche untersucht werden soll.

L 440 OD Heudorf

L 440 Friedhofstraße, OD Eigeltingen bis Ortsausgang Nord

L 194 Hauptstraße OD Eigeltingen, beginnend mit Einmündung „Am Sportplatz“ bis Ortsausgang Ost

 

Anpassung Sitzverhältnisse für die unechte Teilortswahl

Mit Urteil vom 19. Juli 2022 (Az. 1 S 2975/21) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Berufungen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Tauberbischofsheim gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) zurückgewiesen, mit dem das beklagte Land verpflichtet wurde, die Wahl der Gemeinderäte in Tauberbischofsheim vom 26.05.2019 für unwirksam zu erklären.

 

Was für Auswirkungen hat das Urteil?

Gemäß § 27 Abs. 2. S. 4 GemO haben die Gemeinden, die die unechte Teilortswahl anwenden, bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze die örtlichen Verhältnisse und den Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Aus dem Urteil des VGH vom 19. Juli 2022 lässt sich ableiten, dass allen Gemeinden, die die unechte Teilortswahl anwenden, eine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Kriterien des § 27 Abs. 2 S. 4 GemO haben. Auch diese Verpflichtung ist allerdings nicht „neu“, sondern ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes sowie der zu § 27 GemO bislang ergangenen ständigen Rechtsprechung. Diesen Gemeinden wird also empfohlen, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 S. 4 GemO zeitnah zu überprüfen und gegebenenfalls dann die Hauptsatzung (rechtzeitig vor Beginn der Vorbereitungen für die Gemeinderatswahlen 2024) anzupassen.

 

Bürgermeister Fritschi erläutert den Sachverhalt und die Gründe, warum eine Anpassung der Sitzverhältnisse unumgänglich ist. Er schlägt vor, die Sitze von derzeit 14 auf künftig 16 zu erhöhen, um eine rechtskonforme Lösung zu erhalten. Aktuell ist der Ortsteil Münchhöf mit einem Sitz mit ca. - 33 % unterrepräsentiert. Münchhöf würde künftig zwei Sitze im Gremium erhalten, für den Ortsteil Heudorf würde sich die Sitzanzahl von zwei auf drei erhöhen.

 

Bürgermeister Fritschi erläutert abschließend, dass in einer der kommenden Sitzungen mit dem aktuellen Gremium noch vor den Kommunalwahlen über die Beibehaltung oder Abschaffung der unechten Teilortswahl beraten werden soll. Eine diesbezügliche Änderung wäre aber aufgrund gesetzlicher Vorschriften erst zur Kommunalwahl 2029 möglich.

 

Der Gemeinderat stimmt einer Anpassung der Sitzverhältnisse und der damit verbundenen Erhöhung auf insgesamt 16 Gemeinderatsmitglieder zu. Jeweils ein zusätzlicher Sitz soll den Ortsteilen Münchhöf und Heudorf zugesprochen werden.

 

Haushaltsplan 2024 – Beratung Investitionsplan 2024 und mittelfristige Finanzplanung 2025 - 2028

 

Investitionsplanung 2024: Gesamtsumme 4.160.643,09 €, finanziert über Zuschüsse, sonstige Einnahmen und Entnahme aus liquiden Mitteln.

 

Die Schwerpunkte im Investitionsplan für das Jahr 2024 bilden:

 

  • Erweiterung der Gemeinschaftsschule mit einer Gesamtsumme von 3,0 Mio. €, saldiert mit Zuschüssen rund 2,1 Mio. € auf zwei Jahre aufgeteilt
  • Steuerungstechnik Wasser RBS Wave mit rund 0,9 Mio. €
  • Wasserleitung vom Hochbehälter zur Druckerhöhungsanlage mit 0,73 Mio. €
  • Teichkläranlage Honstetten mit rund 1,33 Mio. € auf zwei Jahre aufgeteilt

 

Die Investitionen für die Jahre 2024 sowie 2025 – 2028 wurden bereits in der Klausurtagung sowie in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 20.11.2023 dem Gremium erläutert und entsprechend vorberaten. In der heutigen Sitzung sollen die beiden Planungen öffentlich vorgestellt und erneut beraten werden.

 

Gemeinderat Müller bittet, bei der mittelfristigen Finanzplanung die Erschließung der Baugebiete für Rorgenwies und Heudorf festzuschreiben und die Sanierung der Mühlebergstraße von 2025 auf 2026 zu schieben. Die Erschließung der Baugebiete sieht er als wichtigere Investition an.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Basis, den Haushaltsplan 2024 vorzubereiten.

 

Die Baugebiete Rorgenwies und Heudorf sind im Investitionsplan 2025-2028 auf das Jahr 2025 vorzuziehen, die Sanierung der Mühlebergstraße soll in das Jahr 2026 geschoben werden.

 

Genehmigung der Entgegennahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen) an die Gemeinde

                       

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spendeneingänge für die Zeit vom 06.06.2023 bis 20.11.2023 in Höhe von 1.680,00 €.

 

 

 

Bekanntgaben des Bürgermeisters

  • Eilentscheidung Bauvorhaben Aptar Radolfzell GmbH
  • Einladung zum Neujahrsempfang am 11.01.2024
  • Jahresschlussworte des Bürgermeisters

 

Anfragen aus dem Gemeinderat:

  • Dank an Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr und Bauhof am Wochenende des 01./02./03. Dezember
  • Jahresschlussworte der Ortsvorsteher und des Gemeinderates