21.11.2023

Bericht aus dem Gemeinderat vom 16.10.2023

In der Sitzung des Gemeinderates wurde folgendes beraten.

Bericht aus dem Gemeinderat vom 16.10.2023

 

Fragemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger

 

  • Aktueller Sachstand K6113
  • Neuausweisung Gewerbegebiete Eigeltingen

 

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

  • Beschaffung einer Containeranlage zur Flüchtlingsunterbringung zum Angebotspreis von 57.810,20 €/brutto
  • Stellenausschreibung Erzieher/in Kindergarten Löwenzahn
  • Anbindung des Römisches Gutshofes an die Römerstraße „Neckar-Alb-Aare“ und Übernahme der damit verbundenen Kosten von 600 € / jährlich durch die Gemeinde

 

Vergabe: Erd-, Maurer-, Betonarbeiten Tudoburghalle und Ausschreibungsbeschluss weitere Gewerke    

 

Die Arbeiten wurden durch das Architekturbüro Stemmer öffentlich im Amtsblatt der Gemeinde Eigeltingen sowie dem Südkurier ausgeschrieben. Sechs Unternehmen haben die Ausschreibung der Verwaltung abgeholt, fünf Angebote sind bis zum Submissionstermin am 18.09.2023 eingegangen.

 

Der Gemeinderat hat die Erd-, Maurer-, Betonarbeiten für den Neubau der Tudoburghalle werden an die wirtschaftlichste und annehmbarste Bieterin, die Leonhard Störk GmbH, Emmingen-Liptingen, zum Angebotspreis von 581.413,91 € brutto, vergeben.

 

Weiter soll in der heutigen Sitzung der Ausschreibungsbeschluss für die o. g. Gewerke gefasst werden. Diese Gewerke können aufgrund der Kostenberechnung alle beschränkt ausgeschrieben werden. Architekt Stemmer erläutert zusammenfassend die einzelnen Gewerke. So sollen Fenster teilweise als Kunststoff- und teilweise als Holz-Alu-Konstruktion erfolgen, die neue Heizung, die ebenfalls dem Kindergarten dient, soll als Pelettsheizung mit Nahwärmeleitung erfolgen und künftig Halle und Kindergarten heizen.

 

Weiter hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, die Gewerke Heizung- und Sanitärinstallation, Zimmerarbeiten, Flachdachabdichtungsarbeiten, Fensterarbeiten und Blechnerarbeiten beschränkt über das Architekturbüro Stemmer auszuschreiben.

 

 

 

 

Vorstellung Smart Village – Konzept für Eigeltingen

 

Die Gemeinden bemühen sich zunehmend durch diverse Digitalisierungsmaßnahmen den Bürgern die Behördengänge sowie weitere Berührungspunkte mit der Gemeinde zu erleichtern. Zum Beispiel wird auch die Vernetzung der Bürger untereinander zum Thema gemacht.

 

Für die Gemeinden gibt es hierfür ein sehr großes Angebot an Dienstleistungen. Es ist sehr schwer, dabei den Überblick zu behalten. Fakt ist jedoch, dass die Gemeinde hier handeln sollte. Dabei ist es wichtig, die geeigneten Maßnahmen/Dienstleistungen - die zu den örtlichen Gegebenheiten passen und einen Mehrwert erzeugen - umzusetzen. Für die Recherchearbeit hat die Verwaltung momentan keine freien Kapazitäten.

 

Deshalb soll diese Thematik in einem Konzept erörtert werden. Dabei soll das Konzept

kurz und prägnant, praxisnah sowie speziell auf Eigeltingen angepasst sein. Die Firma

Heyder und Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH hat sich hierzu Gedanken gemacht und präsentiert einige auf Eigeltingen abgestimmte Maßnahmen zum Thema „Smart City“. Diese werden dann unter Anderem Bestandteil des Konzepts.

 

Frau Hensch und Herr Theivagt erläutern dem Gremium das Konzept und die Möglichkeiten, die „Smart-Village“ für die Gemeinde Eigeltingen in Bezug auf die Verwaltung als auch auf die Teilhabe der Bürger bieten könnte.

 

Zu den möglichen, sinnvollen und auch umsetzbaren Maßnahmen für die Gemeinde Eigeltingen könnte die Einführung digitaler Wasserzähler oder der Einsatz eines digitalen Winterdienstsystems gehören. Die Übertragung der Daten beispielsweise bei den digitalen Wasserzählern erfolgt über die vorhandene Struktur (Telefonleitung, LoWaRan-Netz). Auch im Bereich des Winterdienstes führt die Einrichtung eines Systems durchaus zu Kostenersparnissen, Effizienzsteigerung und Ressourceneinsparung. Das System erfasst, wann und wo geräumt wurde. Durch den zusätzlich möglich Straßensensorik wird Feuchtigkeit gemessen und gegebenenfalls können so Kontrollfahrten teilweise vermieden werden. Zudem kann die Gemeinde hier ihrer Nachweispflicht nachkommen. Derzeit werden die Berichte händisch geführt und sind somit vor Gericht im Klagefall als Beweismittel nicht aussagekräftig als Beweismittel. 

 

Über ein „Smart-Village“-Konzept besteht auch die Möglichkeit die Bürger stärker einzubinden und diese von einem vorhandenen „Smart-Village“ profitieren zu lassen. Prozesse können für den Bürger transparenter z. B. über ein WebGIS, dargestellt werden. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um zwei getrennte Systeme (1 x Bürger, 1 x verwaltungsintern).

 

Der Zeitfaktor für die Erstellung eines Konzepts beträgt nach Aussage von Frau Hensch ca. 12 Monate. Die Kosten belaufen sich rein für die Erstellung des Konzepts auf 8.000,00 € / netto, 9.520,00 € / brutto.

Abschließend fasst Frau Hensch die Vorteile eines „Smart-Village“-Konzeptes zusammen. Hier wären neben der Kostenersparnis auf Dauer, mehr Effizienz bei der Arbeit der Verwaltung, die Möglichkeit der Nachweispflicht im Bereich des Winterdienstes, aber auch die Möglichkeit der Interaktion mit den Bürgern und eine Verknüpfung einzelner Teilbereich auf unterschiedlichen Ebenen zu nennen.

 

Auf Nachfrage von Bürgermeister Fritschi erklärt Frau Hensch, dass Heyder + Partner in diesem Bereich noch keine Referenzgemeinden vorweisen kann. Bisher wurden noch kein komplettes „Smart-City“-Konzept, sondern lediglich einzelne Projekte in verschiedenen Sektoren, erstellt.

 

Aus der Mitte des Gremiums äußern sich zustimmende, aber auch kritische Stimmen bezüglich des geplanten Projekts und einer möglichen und auch realisierbaren Umsetzung des zu erstellenden Konzepts.

 

Der Gemeinderat hat mit 3 Gegenstimmen beschlossen, die Firma Heyder und Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH mit der Erstellung eines Smart Village – Konzepts für Eigeltingen zum Preis von 9.520,00 € / brutto zu beauftragen.  

 

Friedhof Heudorf – Gärtnergepflegte Grabfelder

 

Laut Angebot von Herrn Hosch/Herrn Teufel würde für die Installation von 12 Erdkolumbarien Kosten in Höhe von 18.900,00 €, sowie 2.300,00 € für eine zusätzliche Bewässerungsanlage, anfallen. Die Gesamtkosten würden sich brutto also auf 25.228,00 € belaufen. Die Preise sind geschätzte Größen und würden je nach Arbeitsaufwand variieren.

 

Folgende Elemente sind in den Kostenschätzungen enthalten:

  • 12 Erdkolumbarien
  • Bandstahl als Beeteinfassung
  • Beton zur Befestigung der Beeteinfassung
  • Schotter für den Wegebau
  • Liguster als Begrenzung der Grabanlage
  • 1 Sitzblock aus Naturstein
  • Maschinen- und Gerätekosten

 

Bei einer Laufzeit von 20 Jahren belaufen sich die Kosten für ein gärtnergepflegtes Urnengrab auf 6.900,00 €. Die Kosten für ein Erdgrab belaufen sich bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf 8.900,00 €.

 

Die Kosten, die die Gemeinde tragen müsste, würden im Rahmen einer erneuten Kalkulation auf die Angehörigen umgelegt.

Bei einer einfachen Kalkulation würden, bei Kosten in Höhe von ca. 25.000,00 € für die Installation der Anlage, für jedes der 12 Gräber 2.083,00 € beim Kauf eines Grabes anfallen. Hinzu kämen die grundsätzlich anfallenden Gebühren:

 

  • Bei Kauf eines Urnengrabes sind dies 1190,00 € zzgl. 230,00 € für den Grabaushub.

 

Demnach würden ungefähr folgende Kosten für ein gärtnergepflegtes Urnengrab anfallen:

 

6900,00 € Gärtnerei Hosch

2080,00 € Umlage der Gesamtkosten auf ein Grab

1190,00 € Kauf des Urnengrabs

230,00 € Aushub

Gesamtkosten 10.400,00 €

 

Beim Kauf eines Erdgrabes folgende Gesamtkosten:

 

8.900,00 € Gärtnerei Hosch

2.080,00 € Umlage der Gesamtkosten auf ein Grab

1.570,00 € Kauf des Einzelwahlgrabs

650,00 € Aushub

Gesamtkosten 13.200,00 €

 

In Heudorf gibt es durchschnittlich 3-4 Beerdigungen pro Jahr. Davon waren in den vergangenen Jahren regelmäßig die Hälfte Bestattungen in bereits bestehende Gräber.

 

Die Gärtnerei Hosch würde nach Ablauf von 5 Jahren eine Fehlbelegungsabgabe von 85,00 € pro Jahr und Grab verlangen, welches nicht belegt ist.

 

Der Ortschaftsrat Heudorf spricht sich für ein Gärtnergepflegtes Grabfeld der Firma Hosch/Teufel aus. Der Bürgermeister möchte dem Wunsch des Ortsteils entsprechen und befürwortet das Grabfeld.

 

Bürgermeister Fritschi erläutert den Sachverhalt. Bereits im Vorfeld habe die Anlegung eines solchen Grabfeldes zu Diskussionen geführt. Er dankt den Heudorfer Bürgern für den Einsatz. Der Ortschaftsrat hat der Anlegung eines gärtnergepflegten Grabfeldes zugestimmt. Auch Bürgermeister Fritschi möchte dem Wunsch der Bürger entsprechen, sieht die hohen Kosten für die Hinterbliebenen aber weiterhin kritisch.

 

In diesem Zusammenhang erläutert Bürgermeister Fritschi die entstehenden Kosten, die auf die Gemeinden zukommen. Auf Nachfrage bei der Stadt Aach kann mitgeteilt werden, dass hier die Kosten der Anlegung in Höhe von ca. 10.000,00 € auf die angelegten 50 Urnenfelder verteilt wurden. Somit wurde hier ein größeres Volumen an Grabmöglichkeiten geschaffen, auf welches sich die anfallenden Kosten verteilen.

Ortsvorsteher Roth berichtet aus der Beratung des Ortschaftsrates. Die Kosten in Höhe von 25.000,00 € für die Anlegung des Grabfeldes sieht er als annehmbar an, auch bei der Anlegung von Gräber oder Grabfeldern durch die Gemeinde fallen entsprechenden Kosten an. Zudem könne die hier enthaltene Grabpflege in dieser Form durch den Bauhof nicht geleistet werden. Auch die Kosten für die Hinterbliebenen seien durchaus akzeptabel. Für die Hinterbliebenen fallen bei dieser Bestattungsart keine weiteren Kosten (Grabstein, Grabeinfassung.. ) an, dies ist im Gesamtpaket enthalten.

 

Gemeinderat Martin ist bereit, der Anlegung eines gärtnergepflegten Grabfeldes seine Zustimmung zu erteilen, wenn die Heudorfer Bürger bereit sind, die gesetzte Summe im Falle eines Todesfalles dann auch zu bezahlen. Er weist darauf hin, dass der Vertragspartner für die Pflege die Württembergische Friedhofsgärtnergenossenschaft und nicht die Fa. Hosch & Teufel ist. Folglich würde auch das Bewässerungssystem nur von der Fa. Hosch & Teufel anlegt, die Instandhaltung und der Betrieb unterliegt der Genossenschaft.

 

Gemeinderat Müller sieht die vorlegten Kosten als zu hoch an und bittet hier die Gemeinde um Entgegenkommen. Weiter stellt er die Möglichkeit zur Diskussion, der Genossenschaft lediglich die Fläche zur Verfügung zu stellen und die weitere Abwicklung direkt über die Genossenschaft und nicht über die Gemeinde durchzuführen. Die Grabanlage würde sich dann im Eigentum der Genossenschaft und nicht Gemeinde befinden. Ortsvorsteher Roth erklärt, dass diese Möglichkeit bereits geprüft wurde, die Genossenschaft / Fa. Hosch & Teufel hat hieran kein Interesse.

 

Frau Werner sieht die Kosten für die Hinterbliebenen als zu hoch und finanziell nicht tragbar an. Sie verweist erneut, auf Kosten aus Emmingen-Liptingen. Hier fallen von Seiten der Gemeinde lediglich Gebühren in Höhe von 1.413 € für ein gärtnergepflegtes Erdgrab an, in Eigeltingen sollen dies fast 3.500 € sein, die von der Gemeinde auf die Hinterbliebenen umgelegt werden sollen. Sie bittet hier um faire Behandlung und erneute Beratung, zumal auch im Kernort nur 1.720,00 € für ein Hügelurnengrab berechnet werden und hierfür in den kommenden Jahren zusätzlich Pflegekosten durch die Gemeinde anfallen. Darüber hinaus sei das Projekt nur realisierbar, wenn die Gemeinde bereit ist, hier den Hinterbliebenen entgegenzukommen und diese Kosten auf unter 2.000 € zu senken.

 

Zudem bemängelt sie die anfallenden Kosten in Höhe von 230,00 € für den Ausbau bei einem Urnengrab. Diese seien nicht gerechtfertigt, da bei einem Urnengrab bei einer Bestattung kein Aushub anfällt, sondern lediglich der Deckel der bereits installierten Röhre geöffnet werden muss. 

 

Bürgermeister Fritschi erklärt erneut, dass gesetzlich eine Kostendeckung für Gräber gefordert ist. Die Gemeinde Emmingen-Liptingen ist hiervon abgewichen. Diese Entscheidung könne nur vom Gemeinderat getroffen werden.

 

Gemeinderat Martin sieht die Möglichkeit, die Kosten für den Kauf des Grabes von 1.190 € bzw. 1.570 € zu streichen, da bereits eine Umlage pro Grab von den Hinterbliebenen verlangt wird. Des Weiteren äußert er Bedenken, dass die Kosten von 25.000,00 € nicht ausreichend sind, zudem könne vermutlich die Vollbelegung nicht innerhalb der Laufzeit von 5 Jahren erreicht werden, sodass Kosten für die Fehlbelegung für die Gemeinde anfallen. Beachtet werden muss die der Kalkulation auch die Anzahl der anlegten Urnenfelder im Kernort und dem gärtnergepflegten Grabfeld in Heudorf. Im Kernort wurden ca. 80 Urnenfelder neu angelegt, die anfallenden Kosten werden folglich bei der Kalkulation auf mehr Gräber umgelegt. Die Kosten pro Grab können nicht pauschaliert werden.

 

Herr Schweizer erklärt, dass es durchaus möglich wäre, die Kosten in Höhe von 1.570 € und 1.190 € zu senken oder zu streichen, allerdings werde hier nicht das Grab zweimal verkauft, da bereits eine Umlage gefordert wird. In diesen Gebühren sind Kosten wie die Anlegung von Wegen, Instandhaltung der Anlagen und dergleichen einkalkuliert. Heudorf würde dann bevorzugt werden und die Relation zu den anderen Friedhöfen wäre verzerrt. Dem Gemeinderat muss bewusst sein, dass hier nicht wie bei den Hügelgräbern im Kernort eine Kostendeckung durch Umlage der tatsächlichen Kosten erreicht werden kann.

 

Nach längerer Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines gärtnerisch gepflegten Grabfeldes durch die Fa. Hosch/Teufel und die Württembergische Friedhofsgärtnergenossenschaft. 

 

Die Gebühren der Gemeinde werden wie folgt festgelegt:

Gärtnergepflegtes Urnenfeld:

Umlage der Gesamtkosten auf ein Grab: 2.080,00 €

Gärtnergepflegtes Erdgrab:

Umlage der Gesamtkosten auf ein Grab: 2.080,00 €

Aushub:                                                       650,00 €.

 

Einrichtung einer „Helfer vor Ort“ Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr in Ergänzung zur Notfallrettung von Patienten

 

Die Freiwillige Feuerwehr Eigeltingen möchte zur Sicherstellung einer besseren notfallmedizinischen Abdeckung eine sogenannte „Helfer vor Ort“ (HvO)-Gruppe einrichten. Es handelt sich hierbei um ehrenamtliche Kräfte, die zum Einsatz kommen, wenn sich bei medizinischen Notfällen ein zeitlicher Vorteil gegenüber dem Eintreffen des alarmierten Rettungsdiensts ergibt. Die HvO-Gruppe soll in diesen Fällen die qualifizierte Erstversorgung des Patienten übernehmen und diesen bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts bzw. Notarztes betreuen. Aufgrund der bestehenden Entfernungen zu den nächstgelegenen Rettungswachen in Stockach und Engen, kann den Patienten durch die HvO-Gruppe eine schnellere Hilfeleistung ermöglicht werden, was unter Umständen Leben retten kann.

 

Allen Organisationen des Katastrophenschutzes ist es möglich, eine solche Gruppe einzurichten und zu betreiben. Die Qualifikation, die Durchführung sowie der Betrieb der HvO-Gruppe ist in der Verordnung über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung des Innenministeriums Baden-Württemberg (VOHvO) geregelt.

 

Im Jahr 2020 existierten in Baden-Württemberg 931 dieser Gruppen wovon ca. ein Drittel von Feuerwehren betrieben wurden. Im Landkreis Konstanz sind diese Einheiten noch nicht verbreitet. Auf der Insel Reichenau und im Bereich der Höri gibt es bereits HvO-Gruppen, welche sich bestens bewährt haben.

 

Bürgermeister Fritschi begrüßt Gesamtkommandant Ralf Martin sowie Christian Sauter. Herr Sauter stellt dem Gremium die derzeitige notfallmedizinische Versorgungslage, das Gesamtkonzept sowie die Aufgaben der „Helfer vor Ort“ vor. Um das Konzept umsetzen zu können, ist neben der Ausbildung einzelner Feuerwehrangehöriger auch eine gewisse medizinische Ausrüstung erforderlich.

 

Herr Sauter erläutert, dass die Feuerwehr Eigeltingen hier eine Vorreiterrolle hätte und die erste „Helfer vor Ort“-Gruppe“ im Landkreis Konstanz wäre.

 

Gesamtkommandant Martin ergänzt, dass der Ersthelfer- und Sanitätsbereich auch zu den Aufgaben einer Feuerwehr gehören kann. Die Feuerwehr Eigeltingen sieht hier durchaus Bedarf. So ist die Feuerwehr bereits öfters an Einsatzorten angekommen, an denen der Rettungsdienst nicht schnell genug verfügbar war. Hier könnten die „Helfer vor Ort“ dann die Erstversorgung leisten. Eine anfangs beabsichtigte Kooperation mit dem DRK Ortsverein Aach, zudem auch Eigeltingen gehört, hat sich nicht so etabliert und weiterentwickelt wie angedacht. Die Feuerwehr Eigeltingen hat sich dann selbst dem Thema angenommen und möchte die „Helfer vor Ort“-Gruppe einrichten. Es handelt sich um 17 Kameraden, wovon 5 bereits ausgebildete Sanitär sind. Diese sollen in 2 Gruppen aufgeteilt werden (Eigeltingen mit Homberg-Münchhöf / Heudorf, Honsetten, Reute, Rorgenwies). In jedem Ortsteil befinden sich ausgebildete Helfer vor Ort.

 

Er bittet den Gemeinderat um Zustimmung zu dem Projekt und Bewilligung der Kosten für die Ausbildung und notwendige Ausstattung. Die Feuerwehr möchte hiermit dem Bürger ein Stück mehr Sicherheit geben. Zudem engagieren sich die „Helfer vor Ort“ rein ehrenamtlich, diese Arbeiten sind nicht Teil der nachfolgend zu beschließenden Feuerwehr-Entschädigungssatzung.

 

Bürgermeister Fritschi dankt den Herren Martin und Sauter für die gute Vorstellung und spricht seine Wertschätzung für das Projekt und die ehrenamtlichen Helfer aus.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Sauter, wie die Alarmierung erfolgt, sollte es sich nicht um einen typischen Feuerwehreinsatz, sondern beispielsweise um Herzversagen handelt. Der Anruf des Bürgers erfolgt demnach über die Leitstelle, der dortige Mitarbeiter alarmiert Rettungswagen und Helfer vor Ort über einen Melder. Auch eine appbasierte Alarmierung ist möglich. Die Helfer vor Ort leiten dann soweit als möglich, bis zum Eintreffen des Rettungswagens entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen ein

 

Gesamtkommandant Martin erläutert weiter, dass eine Art Dienstplan erstellt werden soll, mit dem alle Zeiten mit verfügbaren Helfern abgedeckt werden sollen. Selbstverständlich kann aber hier in seltenen Fällen keine 100-prozentige Gewähr gegeben werden. Auch ergänzt er, dass es sich hier um Ehrenamt handelt, es gibt keine Verpflichtung für die Gruppe jeden Einsatz annehmen zu müssen.

 

Der Gemeinderat befürwortete die Einrichtung und die finanzielle Unterstützung der HvO-Gruppe mit einem Betrag von 11.000 € brutto.

 

 

Überarbeitung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr / Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)        

 

Die aktuell gültige Fassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) der Gemeinde Eigeltingen ist aus dem Jahr 2001.

 

In den vergangenen 22 Jahren haben sich diverse Änderungen im Bereich der Gemeindefeuerwehr und darüber hinaus ergeben, die eine Überarbeitung der FwES notwendig machen. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr einen Entwurf der FwES ausgearbeitet, welcher sich an den Vorgaben des Gemeindetags Baden-Württemberg orientiert. Im Rahmen einer Umfrage bei den Umlandgemeinden wurden die derzeit gültigen Entschädigungssätze erfragt. Die Ergebnisse der Umfrage sowie die Vorstellungen der Freiwilligen Feuerwehr Eigeltingen wurden im Vorfeld zur Überarbeitung der FwES mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt und sind im Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Der Satzungsentwurf liegt derzeit zur Prüfung bei der der Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Konstanz. Folglich kann es noch zu eventuellen Anpassungen kommen, die dann im Nachgang noch abgeändert werden müssten. Das Gremium würde hierüber entsprechend informiert werden.

 

Gesamtkommandant Martin dankt dem Gremium für den positiven Beschluss und lädt zum Gemeindefeuerwehrtag am 31.10.2023 in die Krebsbachhalle ein.

 

Der Gemeinderat genehmigte den vorlegten Satzungsentwurf, welcher zum 01.01.2024 in Kraft treten soll. Die bisherige Satzung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

 

 

Baugesuche

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen für folgende Baugesuche:

 

  • Anbau eines Wintergartens, Ortsteil Eigeltingen
  • Ausbau Dachgeschoss und Einbau von 2 Dachgaupen, Ortsteil Honstetten
  • Überdachung Strohlager, Ortsteil Honstetten
  • Bauvoranfrage: Sanierung und Erweiterung Mönchhof, Ortsteil Münchhöf

 

Bekanntgaben des Bürgermeisters

 

  • Aktueller Stand Rattenbekämpfungssystem „SMART Pipe“ / Vertragsverlängerung

 

Anfragen aus dem Gemeinderat             

  • Möglicher Anschluss Dorfgemeinschaftshaus Honstetten an neu zu errichtende Heizung für Tudoburghalle und Kindergarten Honstetten