04.03.2024

Europawahl am 09. Juni 2024

Hinweise zur Europawahl bezüglich der Eintragung in das Wählerverzeichnis

Am 9. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, ein neues Europäisches Parlament zu wählen. Auch für die Europawahl wurde das Wahlalter erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Das Wahlalter für alle Wahlen am 9. Juni 2024 (Europawahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl) ist somit einheitlich auf 16 Jahre festgelegt.

Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Europawahl bezüglich der Eintragung in das Wählerverzeichnis:

  • Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland (EU-Staat) – „sogenannte EU-Deutsche

Hier erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen.

Sie müssen für eine Wahlteilnahme in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2024 stellen (Tag des Eingangs beim Wahlamt! ACHTUNG SONNTAG!).

 

Sollte Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland innerhalb der Gemeinde Eigeltingen gewesen sein, dann stellen Sie den Antrag bitte bei der

 

Gemeinde Eigeltingen

Bürgeramt

Krumme Straße 1

78253 Eigeltingen

 

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie unter:

www.bundeswahlleiterin.de, ebenso bei Botschaften und Konsulaten

 

Der Antrag muss in Schriftform gestellt werden und muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.

  • Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland (kein EU-Staat) – sogenannte „Auslandsdeutsche

 

Hier erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen.

Sie müssen für eine Wahlteilnahme in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2024 stellen (Tag des Eingangs beim Wahlamt! ACHTUNG SONNTAG!).

 

Sollte Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland innerhalb der Gemeinde Eigeltingen gewesen sein, dann stellen Sie den Antrag bitte bei der

 

Gemeinde Eigeltingen

Bürgeramt

Krumme Straße 1

78253 Eigeltingen

 

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie unter:

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf

 

Der Antrag muss in Schriftform gestellt werden und muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.

 

  • EU-Bürger, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber in Deutschland wohnen – sogenannten „Unionsbürger

 

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Beachten Sie aber, dass Sie nur einmal wählen dürfen – entweder in Deutschland oder dem Herkunftsland.

 

Hier erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht von Amts wegen. Sie müssen für eine Wahlteilnahme in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2024 stellen (Tag des Eingangs beim Wahlamt! ACHTUNG SONNTAG!) .

Den Antrag stellen Sie bitte bei der

 

Gemeinde Eigeltingen

Bürgeramt

Krumme Straße 1

78253 Eigeltingen

 

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie unter:

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf

 

Der Antrag muss in Schriftform gestellt werden und muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.

 

 

- EU citizens who don’t have German citizenship but live in Germany – so-called “Union citizens”

 

Citizens of the other member states of the European Union (Union citizens), living in the Federal Republic of Germany can also take part in elections to the European Parliament, either in the Federal Republic of Germany or in their country of origin. Please note, however, that you are only allowed to vote once - either in Germany or in your country of origin.

 

Here, entry into the electoral roll is not carried out ex officio. To participate in elections in the Federal Republic of Germany, you must submit an application for entry in the voters' register by May 19, 2024 (the day it is received by the electoral office! ATTENTION SUNDAY!).

Please submit the application to

 

Gemeinde Eigeltingen

Bürgeramt

Krumme Straße 1

78253 Eigeltingen

 

You can obtain the relevant forms at:

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf

 

The application must be made in writing and must be personally signed by hand and submitted in the original. It is not possible to submit an application by email or fax.

 

 

Sollte Ihrem Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis entsprochen werden, erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung per Post.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de

 

Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls bei der Gemeinde Eigeltingen, Bürgeramt, Krumme Straße 1, 78253 Eigeltingen, Tel. 07774 9322-19