17.04.2024

Hinweise zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Das Jahr 2024 wird ein „Superwahljahr“. Hier stehen am 9. Juni 2024 gleich zwei bedeutende Wahlen an – die Kommunalwahlen und die Europawahlen.

Das Jahr 2024 wird ein „Superwahljahr“. Hier stehen am 9. Juni 2024 gleich zwei bedeutende Wahlen an – die Kommunalwahlen und die Europawahlen. Die Kommunalwahlen umfassen neben der Gemeinderatswahl auch die Wahl des Kreistags sowie der Ortschaftsräte. Die Wahlvorschläge und somit die zur Wahl stehenden Kandidaten für die Gemeinderatswahl Eigeltingen sowie die Wahl der Ortschaftsräte in den jeweiligen Ortsteilen haben Sie bereits im letzten Amtsblatt erfahren.

In diesem Amtsblatt möchten wir Ihnen nun weitere wichtige Informationen und Hinweise in zusammengefasster Form zur Verfügung stellen.

Zur besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum / die männliche Form verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

 

Europawahl

Die Bürger der Europäischen Union wählen im Zeitraum vom 06.-09.06.2024 erneut das Europäische Parlament. Deutschland ist hier durch 96 Abgeordnete vertreten. Als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland wurde der Sonntag, 09.06.2024, bestimmt. Die Europawahl ist eine Listenwahl. Mit ihrer Stimme wählen Sie eine politische Partei oder politische Vereinigung und keine Einzelperson. Jeder Wähler hat 1 Stimme. Sie können nur die Parteien oder Vereinigungen wählen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.

Wahlberechtigt sind Unionsbürger und Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wahlalter wurde erstmals zur Wahl 2024 von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Zudem müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
  1. in der Bundesrepublik Deutschland oder
  2. in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

 

Auslandsdeutsche und EU-Deutsche beachten bitte die gesonderten Hinweise, die bereits im Amtsblatt erschienen sind.

Den Stimmzettel sowie den dazugehörigen Stimmzettelumschlag erhalten Sie erst im Wahllokal und nicht wie bei den Kommunalwahlen als Vorabversand. Briefwahl muss wie bei den Kommunalwahlen von Ihnen beantragt werden.

 

Kommunalwahl:

Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Die Mitglieder der jeweiligen Gremien werden folglich auf 5 Jahre gewählt. Angelehnt an den Termin für die Europawahl wurde für die Kommunalwahlen ebenfalls der 09.06.2024 als Wahltag festgelegt. Hier wählen die Bürger den Kreistag, den Gemeinderat und auch die Ortschaftsräte der jeweiligen Ortsteile. Die nächste Wahl wird erst 2029 stattfinden.

 

In diesem Jahr dürfen Jugendliche ab 16 Jahren nicht nur wählen, sondern sich erst-

malig auch zur Wahl aufstellen lassen. Auch Wohnungslose können nun ab diesem Jahr ihr Wahlrecht ausüben und sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen.

 

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Unionsbürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eigeltingen gemeldet ist,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
  • Wer durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus Eigeltingen das Wahlrecht verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren nach Eigeltingen zurückkehrt, ist mit der Rückkehr wahlberechtigt.

 

Bei der Kreistagswahl und der Gemeinderatswahl findet Verhältniswahl statt, da mehr als ein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Demnach dürfen Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als Kandidaten zu wählen sind, keine weiteren Kandidaten, die nicht auf dem Wahlvorschlag stehen, hinzufügen, aber PANASCHIEREN und KUMULIEREN.

Panaschieren („Mischung“): Der Wähler kann seine Stimme Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben. Der Wähler ist nicht an eine Liste gebunden.

Kumulieren („Häufung“): Einer oder mehrere Kandidaten können bis zu 3 Stimmen bekommen. Maximale Stimmenanzahl beachten!

 

Wird ein Stimmzettel unverändert abgegeben oder im Ganzen gekennzeichnet, so erhält von oben herab jede Person auf dem Stimmzettel eine Stimme. Es erhalten hier nur soviele Personen eine Stimme wie Sitze zu vergeben sind.

 

Die Ortschaftsratswahlen Heudorf, Honstetten, Münchhöf, Reute und Rorgenwies sind eine Mehrheitswahl, da nur ein Wahlvorschlag einging. Kumulieren und panaschieren ist hier nicht zulässig, allerdings dürfen Sie weitere wählbare Bürger, die nicht auf dem Wahlvorschlag stehen, dem Stimmzettel hinzufügen.

 

Die Stimmzettel sowie die Merkblätter für die Kommunalwahlen erhalten Sie als Vorabversand vor der Wahl zugestellt. Hintergrund des Vorabversandes ist, dass Sie als Wahlberechtigter, die Stimmzettel in Ruhe zu Hause ausfüllen können und bereits ausgefüllt in das Wahllokal am Wahlsonntag mitbringen können. Hier erhalten Sie dann den jeweiligen Stimmzettelumschlag. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Stimmzettel auch erst im Wahllokal auszufüllen. Sollten Sie die Stimmzettel bei der Wahl nicht dabei haben, erhalten Sie Stimmzettel im Wahllokal. Bitte bringen Sie zur Urnenwahl auch Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis / Reisepass mit.

ACHTUNG: Der Stimmzettelvorabversand ist nicht gleich die Möglichkeit zur Briefwahl. Eine Teilnahme an der Briefwahl ist mit diesen Unterlagen nicht möglich. Sollten Sie Briefwahl wünschen, muss diese wie in den Jahren zuvor beantragt werden.

 

Die Wahlbenachrichtigung erhält jeder Wahlbenachrichtigte bis spätestens 19.05.2024 per Post zugestellt. Die Wähler werden in dieser Benachrichtigung darüber informiert, für welche Wahlen sie wahlberechtigt sind und in welchem Wahlbezirk sie ihre Stimme abgeben müssen.

 

Weiter können Sie mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein zur Briefwahl muss persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde Eigeltingen beantragt werden. Ebenfalls ist eine Antragstellung per Internet möglich. Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen werden an den Wohnanschrift oder eine andere Anschrift gesandt. Ebenfalls können diese persönlich abgeholt werden. Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 07.06.2024, bei der Gemeinde Eigeltingen eingehen. Eine spätere Beantragung ist nur in Ausnahmefällen z. B. Erkrankung, möglich.

Briefwahlunterlagen müssen zwingend an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Krumme Straße 1, 78253 Eigeltingen, gesandt werden oder in den Briefkasten des Rathauses Eigeltingen eingeworfen werden. Briefwahlunterlagen dürfen nicht in die Briefkästen der Ortsteilverwaltung eingeworfen werden, auch werden diese nicht in den Wahllokalen entgegengenommen.

 

Kreistagswahl

Bei den Kreistagswahlen wird der Landkreis in sogenannte „Wahlkreise“ unterteilt. Der Landkreis Konstanz ist wie bisher in sieben Wahlkreise unterteilt. Eigeltingen ist dem Wahlkreis VII „Stockach“ zuordnet. In diesem Wahlkreis sind 7 Kreisräte zu wählen.

Bei der Kreistagswahl findet Verhältniswahl statt, da mehr als ein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Sie haben insgesamt 7 Stimmen, kumulieren und panaschieren ist zulässig. Gewählt werden dürfen nur die Bewerber, die auf den Stimmzetteln vorgeschlagen sind.

 

Gemeinderatswahl

In der Gesamtgemeinde Eigeltingen sind insgesamt 16 Gemeinderäte zu wählen und somit 16 Stimmen zu vergeben. Für diese Wahl wurden zwei Wahlvorschläge zugelassen. Für die Gemeinderatswahl ist die unechte Teilortswahl festgelegt. Weiter gelten die Vorschriften der Verhältniswahl. Panaschieren und kumulieren ist zulässig. Gewählt werden dürfen nur die Bewerber, die auf den Stimmzetteln vorgeschlagen sind.

Durch das System der unechten Teilortswahl sind die Sitze für die jeweiligen Ortsteile, hier Wohnbezirke genannt, festgeschrieben. Diese sind:

 

Eigeltingen                7 Sitze

Heudorf                     3 Sitze

Honstetten                2 Sitze

Münchhöf                  2 Sitze

Reute                        1 Sitz

Rorgenwies                1 Sitz

 

Bitte beachten Sie, dass Sie in den einzelnen Wohnbezirken nur so vielen Bewerbern Stimmen geben können, wie Vertreter für den jeweiligen Wohnbezirk zu wählen sind.

 

Ortschaftsratswahl

Wahlberechtigte, die in den Ortsteilen wohnen, wählen zusätzlich den jeweiligen Ortschaftsrat. Hier sind in jedem Ortsteil 6 Sitze zu besetzen. Sie dürfen nur eine Stimme pro Bewerber vergeben, weiter dürfen Sie wählbare Bürger dem Stimmzettel hinzufügen, die nicht auf einem Wahlvorschlag / dem Stimmzettel stehen. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: