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Verbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen und Gartenabfällen!


Das Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt sowie sonstigen Gartenabfällen sorgt immer wieder für Beschwerden bei der Gemeinde. Durch die starke Rauchentwicklung werden die Anwohner belästigt, zudem kommt es immer wieder vor, dass Bürger die Feuerwehr alarmieren, weil sie von einem tatsächlichen Brand ausgingen. Um die zu verhindern, wollen wir hier kurz die geltenden Regeln erläutern:

  • Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen anfallen, dürfen nur in Ausnahmefällen auf den Flächen, auf denen sie anfallen, verbrannt werden. Das gilt allerdings nur im Außenbereich.
  • Die Abfälle müssen soweit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden, flächenhaftes Verbrennen ist unzulässig.
  • Das Feuer muss stets unter Kontrolle gehalten werden, die Rauchentwicklung darf keine Verkehrsbehinderung sein, ebenfalls dürfen keine weiteren Belästigungen sowie gefahrbringender Funkenflug entstehen.
  • Die Mindestabstände von 200 m zu Autobahnen, 100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie 50 m zu Gebäuden und Baumbeständen sind einzuhalten.
  • Ein Verbrennen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang ist untersagt, ebenfalls das Verbrennen bei starkem Wind. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle komplett erloschen sein. Verbrennungsrückstände sind in den Boden einzuarbeiten.
  • Das Verbrennen ist dem Ordnungsamt Eigeltingen, Tel. 07774/9322-16, rechtzeitig mitzuteilen, damit die Rettungsleitstelle sowie die Feuerwehr informiert werden können und bei einer evtl. Meldung eines Bürgers nicht umsonst ausrücken! Ebenfalls kann das Ordnungsamt erforderliche Anordnungen hinsichtlich der Aufsicht und Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen treffen.
  • Das Verbrennen von sonstigen Materialien (z. B. Altholz, Bauschutt, Sperrmüll etc.) ist verboten.
  • Das Verbrennen im Innenbereich ist ebenfalls untersagt.

Im Innenbereich sollen die Gartenabfälle in erster Linie über den hauseigenen Biomüll sowie über den Grünschnitt-Container (stehen in der Gemeinde Eigeltingen wieder ab dem 15. März bereit) entsorgt werden. Auch bei der Entsorgung in den Grünschnitt-Container sind die bereits bekannten Spielregeln einzuhalten.



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