
Gewerbestandort Eigeltingen
Mit guter Verkehrsanbindung in der Bodenseeregion und mit moderaten Grundstückspreisen und Steuern ist Eigeltingen sowohl als Wohnort als auch als Unternehmensstandort attraktiv. 3 Gewerbegebiete gibt es in Eigeltingen. Im Ortsteil Heudorf ist dies "MI Öhmdwiesen II, in Honstetten "Brückle-Breiten" und in Eigeltingen "Hinterhofen II".
Eigeltingen
Das bereits seit 1986 bestehende Gewerbegebiet "Breite-Reckholderbühl" bietet 20 Gewerbebtrieben ein Zuhause und hat eine Größe von ca. 10 ha. Das neue Gewerbegebiet "Hinterhofen" grenzt direkt an das bestehende an. "Hinterhofen" soll der Ansiedlung von Gewerbetrieben gemäß § 8 BauNVO dienen. Ferner ist festgesetzt, dass im gesamten Gebiet nur solche Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind mischgebietstypische Nutzungen. Es sind nur solche Gewerbebetiebe zulässig, die während der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf den Freiflächen keine schalltechnisch relevante Tätigkeiten ausüben. Nächtliche Anlieferungen über die Zufahrt Langensteiner Straße mit Lastkraftwagen sind in dieser Zeit ebenfalls nicht zulässig. Anschluss erfolgt über die B31 über die bestehende Gewerbegebietsstraße Unter den Reben bzw. über die K6119 Langensteiner Straße. Die geplante Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m.
- Gesamtgröße ca 6,85 ha
- geplante Baugrundstücke ca. 5,24 ha
- Bebauungsplan seit dem 22. Juni 2006 in Kraft

Heudorf
Dieses Gebiet soll der Ansiedlung von Gewerbetrieben mit den entsprechenden Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäuden dienen.
Die geplante Zufahrtsstraße mündet in der Nähe der Ortsteilgrenze in die Landesstraße L440. In der Haupterschließungsstraße beträgt die Fahrbahnbreite 6,00 m und dient als Zufahrt für beide neu zu erschließenden Gebiete (Flst. Nr. 2161 und 2160). Die Preise für die Gewerbegrundstücke werden vom Gemeinderat noch festgelegt.
- Gesamtgröße ca. 1,25 ha
- geplante Baugrundstücke ca. 0,60 ha
- Bebauungsplan seit dem 06. Juli 2006 in Kraft

Honstetten
In diesem Gewerbegebiet sind Einzelhandelsgeschäfte für folgende Warengruppen zulässig, soweit dies mit dem Gebietscharakter vereinbar ist:
- großteilige Sportgeräte (z.B. Surfbretter, Sportboote), Waffen, Campingartikel
- Büromöbel, Möbel, Kücheneinrichtungen, Elektrogeräte (sog. "weiße Ware"), Elektroinstallationsbedarf
- Teppiche, Fußbodenbeläge u.ä.
- Musikinstrumente
- Gartenbedarf, Pflanzen und zoologischer Bedarf
- Baustoffe, Baumaterialien, großteilige Werkzeuge, Maschinen
- Autos, Motorräder, Fahrräder und Zubehör
- Gewerbetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
- Geschäfts,- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Tankstellen
- Anlagen für sportliche Zwecke
Ausnahmsweise können zugelassen werden
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
- Vergnügungsstätten
Zufahrt führt über die Engener Straße, Mindeststraßenbreite beträgt 5,50 m
- Gesamtgröße ca. 2,4 ha
- geplante Baugrundstücke ca. 1,60 ha (frei einteilbar)
- Bebauungsplan seit dem 14. Oktober 2004 in Kraft