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Redaktionsschlussänderungen KW 21 und 22


Wegen der anstehenden Feiertage (Pfingsten und Fronleichnam) ändern sich die Redaktionsschlüsse der Amtsblätter KW 21 und 22 wie folgt:


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ACHTUNG!!!: Ausschankgenehmigung rechtzeitig beantragen!


Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung
Eine "Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einer einmaligen Veranstaltung, wie z.B. einem Dorffest, Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung, alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.


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Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013 liegt öffentlich aus


Der Gemeinderat der Gemeinde Eigeltingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11. März 2013 über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2013 beraten und be-schlossen.

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Reinigungspflicht der Bürgerinnen und Bürger


Der Winter ist nun endlich vorbei und der Frühling hat seit dem letzten Wochenende Einzug gehalten. Wir möchten deshalb die Bürgerinnen und Bürger an ihre Reinigungspflicht gegenüber der Gemeinde erinnern.


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Bilder für 1250-Jahr-Feier


Bekanntlich feiert der Kernort Eigeltingen im nächsten Jahr sein 1250-jähriges Jubiläum. Hierzu suchen wir für eine kleine Ausstellung im Jubiläumsjahr und besonders für die geplante Ortschronik allerlei alte und neue Bilder, Dias, Negative usw., da auf dem Rathaus selbst hier nicht allzu viel vorhanden ist.

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Öffentliche Bekanntmachung - Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Eigeltingen vom 19.03.2012


Der Gemeinderat der Gemeinde Eigeltingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2012 eine Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) beschlossen. Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Die Abwassersatzung der Gemeinde vom 23.07.2001 in der Fassung vom 15.05.2006 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

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Bodenrichtwerte der Gemeinde Eigeltingen 2010


Der Gutachterausschuss hat in seiner Sitzung am 28.9.2011 nachstehende Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eigeltingen ermittelt. Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss nach dem Preisverhältnis zum Stand 31.12.2010 beschlossen. Sie wurden aus Kaufpreisen abgeleitet und beziehen sich auf Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. Die Werte für baureifes Land beinhalten die Straßenerschließungskosten. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

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