

Sitzung vom 19. März 2012
Die Gemeinderatssitzung fand in der Pfarrscheune, Hauptstraße 27 in Eigeltingen statt. Wichtigster Tagesordnungspunkt war Vorstellung der gesplitteten Abwassergebühr und Satzungsbeschluss zur Neufassung der Abwassergebührensatzung.
Kämmerin Frau Osterwald erläuterte umfassend den Sachverhalt. Sie führte aus, dass bereits in der Sitzung vom 07. Juni 2010 der Gemeinderat über das wichtige Thema „gesplittete Abwassergebühr“ informiert wurde. Wie damals mitgeteilt hat der Verwaltungsgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 11. März 2010 festgelegt, dass die bisherige Erhebung der Abwassergebühr gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetztes verstößt. Nach Maßgabe des Gerichtes darf eine Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung, die sich nach dem Frischwassermaßstab berechnet ab dem 01. Januar 2010 so nicht mehr erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden müssen.
Die Gemeinde Eigeltingen hat gemeinsam mit der Verwaltungsgemeinschaft Stockach die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH mit der Grundstücksflächenerhebung beauftragt. Im Auftrag der Firma WTE hat die Firma KBS Kommunalberatung GmbH die Kalkulation für den Zeitraum 2010 – 2014 der Gemeinde Eigeltingen erstellt.
Nachdem nun die komplette und schwierige Aufarbeitung der gemeindlichen Unterlagen erfolgt ist, können die Satzung und die Gebührenkalkulation auf Grundlage der Datenerhebung der Firma WTE erfolgen.
Die Niederschlagswassergebühr wird auf der Grundlage der versiegelten Flächen berechnet. Laut Erhebung der Firma WTE sind dies 379.666 m². Die Schmutzwassergebühr wird wie bisher auf der Basis des Frischwasserverbrauchs gerechnet.
Folgende kostendeckenden Gebühren wurden errechnet:
-Niederschlagswasser: 0,26/m²
-Schmutzwasser: 2,18/m³
Die derzeitige Abwassergebühr beträgt 1,95 €/m³. Im Jahr 2004 hat der Gemeinderat beschlossen die Abwassergebühr von 2,46 €/m³ auf den jetzt geltenden Gebührensatz zu senken. Die Gebührenveränderung war aufgrund der zu viel eingenommen Gebühren notwendig. Hierbei ist zu beachten, dass diese innerhalb der nächsten fünf Jahre ausgeglichen werden müssen. Dies bedeutete für die Gemeinde Eigeltingen, dass die eigentlich errechnete Gebühr von 2,17 €/m³ um die sogenannten Überschüsse reduziert werden musste und damit auf 1,95 €/m³ festgelegt wurde.
Die Überdeckungen aus vergangener Zeit wurden durch die Gebührensenkung an die Bürger damit bereits zurückgegeben.
Unabhängig von der gesplitteten Abwassergebühr würde laut Aussage von Frau Osterwald eine Gebührenerhöhung auf ein kostendeckendes Niveau anstehen.
Um einen zu großen Gebührenanstieg zu vermeiden wäre auch eine gestaffelte Erhöhung auf die kostendeckenden Gebühren für das Niederschlags- und Schmutzwasser denkbar.
Der Satzungsentwurf wurde auf der Grundlage der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg erstellt und entspricht somit den neuesten Bestimmungen.
Die Verwaltung hat zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rüdiger Moll von der KBS Süd GmbH (Partner der WTE) in der Sitzung eingeladen.
Herr Moll informierte den Gemeinderat umfassend über die erfolgte Kalkulation.
Im Gemeinderat ergab sich eine intensive Diskussion. Viele der Gemeinderäte waren der Ansicht, dass eine Gebührenerhöhung nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen sollte. Nach langer und intensiver Diskussion wurde folgendes mehrheitlich beschlossen:
Die Abwassersatzung wird mit Ausnahme des § 42 wie vorgelegt beschlossen.
Die Gebührensätze werden gestaffelt angepasst.
Als nächster Tagesordnungspunkt erfolgte die Bestätigung der Wahl des Abteilungskommandanten der Feuerwehr Eigeltingen und dessen Stellvertreter.
Bürgermeister Fritschi führte aus, dass in der Abteilungsversammlung der Abteilung Eigeltingen vom 03. März 2012 Herr Mathias Martin erneut zum Abteilungskommandanten gewählt wurde. Zum stellvertretenden Abteilungskommandanten wurde erneut Herr Ralf Martin gewählt. Die Wahl fand geheim statt. Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre. Nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz sind die Wahlen durch den Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde zu bestätigen.
Ohne Diskussion wurde die Wahl der Abteilung Eigeltingen anerkannt. Die Wahl von Herrn Mathias Martin zum Abteilungskommandanten und Herrn Ralf Martin zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Eigeltingen wurde damit rechtlich nach dem Feuerwehrgesetz durch den Gemeinderat bestätigt.
Abschließend erfolgte der Aufstellungsbeschluss für eine Abrundungssatzung „Widumstraße“ in Honstetten.
Bürgermeister Fritschi informierte den Gemeinderat, dass der Ortschaftsrat Honstetten und der Gemeinderat das Bauvorhaben eines Bürgers in der Widumstraße einstimmig befürwortet. Nach nunmehr vorliegender Ablehnung des Bauvorhabens durch die Baurechtsbehörde und das Regierungspräsidium Freiburg schlägt die Verwaltung vor, eine Abrundungssatzung im Wege eines Bebauungsplanverfahrens in die Wege zu leiten. Grundlage hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats als „verbindlicher Planungswille“.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das vorliegende Bauvorhaben auf breiter Basis unterstützt und bejaht. Die Verwaltung wurde beauftragt, alles zu tun, damit der Bauherr in Honstetten bauen kann und nicht wegzieht. Einstimmig wurde der Aufstellungsbeschluss zur Abrundungssatzung „Widumstraße“ gefasst. Die gesamten Kosten der Planung trägt der Bauherr. Zudem leistet der Bauherr einen Infrastrukturkostenausgleich an die Gemeinde.
Eigeltingen, 27. März 2012
gez. Alois Fritschi, Bürgermeister
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