
Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.11.2009
12.11.2009: Aus dem Gemeinderat notiert:
Sitzung vom 02. November 2009
Der Gemeinderat beschloss den Bauantrag für den Schulerweiterungsbau fertigen und die Fachplaner bestellen zu lassen.
Die Planung für den Schulerweiterungsbau wurde durch Architekt Alexander Stemmer ausführlich vorgestellt. Die Erweiterung soll über zwei Stockwerke gehen, wobei im Erdgeschoss die geplante Mensa mit Ihren 120 Sitzplätzen entstehen wird. Im oberen der beiden Geschosse werden vier neue Klassenräume sowie 4 Lern- und Ruheräume entstehen. Der zu erwartende Zuschuss von rund 1,2 Mio. € wurde im Anschluss den voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. 2,4 Mio. € entgegengestellt. Im nächsten Schritt wird nun der Architekt Stemmer mit der Fertigung des Bauantrages beginnen und die Verwaltung in Kooperation mit dem Architekturbüro Stemmer die Fachplaner für den Schulerweiterungsbau bestellen.
Weiter wurde beschlossen, eine Werkrealschule neuen Typs für die Schule Eigeltingen einzurichten.
Dieser Schultyp ist grundsätzlich ein zweizügiger und soll auch in Eigeltingen als solcher angeboten werden. Die Werkrealschule neuen Typs baut auf die Grundschule auf, dauert 6 Jahre und führt zur mittleren Reife. Ab der 8. Klasse gibt es 3 Profilfächer zur Auswahl, was eine individuelle Schwerpunktbildung der Schüler fördern soll. Ab der 10.Klasse erfolgt der Unterricht dann auch an der Berufsfachschule an 2 Tagen in der Woche.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Antrag für die Einführung der Werkrealschule neuen Typs zu stellen.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Umsetzung des Interkommunalen Kostenausgleichs nach § 8a Kindertagesstättengesetz (KiTaG) abzuschließen.
§ 8a KiTaG regelt gesetzlich verpflichtend, dass zwischen den Standortgemeinden und den Wohnsitzgemeinden ein Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zu erfolgen hat. Dies bedeutet, dass für Kinder die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss. Die Gemeinde Eigeltingen hat nun folglich für ein Kind, dass in einer Nachbargemeinde betreut wird einen pauschalen Kostenausgleich an diese Gemeinde abzuführen. Im Gegenzug wird der Gemeinde Eigeltingen für jedes auswärtiges Kind; welches in einem Eigeltinger Kindergarten betreut wird ein solcher pauschaler Kostenbeitrag erstattet.
Die Umsetzung des Kostenausgleichs erfolgt nach den vom Gemeindetag und Städtetag empfohlenen Pauschalbeträgen. Die Gemeinde Eigeltingen schließt sich somit dem Vertrag der gemeinden des Landkreises Konstanz an.
Des Weiteren wurde der Einbau einer behindertengerechten WC-Anlage in der Schule Rorgenwies beschlossen.
Die Gemeinde kommt hiermit einer baurechtlichen Auflage nach, wonach ein barrierefreier Zugang und eine behindertengerechte WC-Anlage entsprechend den Bestimmungen der Landesbauordnung (LBO) zu schaffen sind. Der barrierefreie Zugang wurde bereits durch den Einbau der behindertengerechten Treppenliftanlage realisiert, die behindertengerechte WC-Anlage soll nun folgen. Der Einbau soll im Zeitraum zwischen Weinachten und Fasnacht ausgeführt werden.
Die ermittelten Kosten für den Einbau der behindertengerechten WC-Anlage belaufen sich auf ca. 8.700 €. Durch Eigenleistungen, z.B. Spitz- und Maurerarbeiten können Einsparungen erzielt werden, wodurch die Kosten auf voraussichtlich rund 6.000 € reduziert werden können.
Besonderer Dank gilt daher bereits schon im Voraus allen Helferinnen und Helfern.
Die Gewerke Aushub und Rohbau für die Aussegnungshalle in Heudorf wurden an den Bauunternehmer Stemmer aus Orsingen vergeben. Zudem wurde die Verwaltung zusammen mit dem Architekturbüro Stemmer beauftragt, die weiteren Gewerke beschränkt auszuschreiben.
Bei der, der Vergabe zugrunde liegenden, Submission am 30.10.2009 reichte die Firma Stemmer das wirtschaftlichste Angebot ein und erhielt folglich den Zuschlag für die ausstehenden Gewerke. Bürgermeister Alois Fritschi betonte, dass er gerne einer ortsansässigen Firma den Zuschlag erteilt hätte, jedoch war dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Fassade der Aussegnungshalle soll nicht wie gewöhnlich verputzt werden, sondern wird von einem Klinkermauerwerk verkleidet.
Der Förderverein „Dorfgemeinschaft Heudorf“ und interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Bevölkerung werden zudem Eigenleistungen bei der Errichtung der Aussegnungshalle erbringen. Auch hier sei den Helferinnen und Helfern bereits jetzt herzlichst gedankt.
Es wurden auch verschiedene Baugesuche im Gremium behandelt.
Auf der Gemarkung Honstetten wurde dem Anbau einer Garage, sowie dem Ausbau von Büroräumen im 1.OG in der Liptingerstraße zugestimmt. Außerdem wurde dem Abbruch eines Ökonomiegebäudes mit anschließendem Ausbau des Wohngebäudes zu 2 Wohneinheiten im Öschleweg zugestimmt.
Auf der Gemarkung Eigeltingen wurde der Errichtung eines Doppelcarport im Wohngebiet „Untere Blatt“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sowie dem Neubau von 2 Gartenhäusern in der Krebsbachstraße zugestimmt. Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage in der Sonnenhalde wurde ebenfalls zugestimmt.
Auf der Gemarkung Heudorf wurde einem Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, einer Doppelgarage und Nebenanlagen im Brielweg zugestimmt.
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