

Weitere Informationen über die STEG Stadtentwicklung Südwest erhalten Sie bei Bedarf unter

www.steg.de
Was wird gefördert?
Im Einzelnen werden Maßnahmen zur Sicherung beziehungsweise Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in Verbindung der
Entflechtung „unverträglicher Gemengelagen“ Reaktivierung von Gewerbebrachen Gewerbehöfe
gefördert.
Dabei kann neben der Errichtung auch die Erweiterung einer Betriebsstätte beziehungsweise der Erwerb eines bereits bestehenden Unternehmens gefördert werden. Wenn die Maßnahmen die Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen verbessert, ist eine Förderung ebenfalls möglich.
Vorhaben, die zu einer Stärkung des Ortskerns beitragen, werden besonders Unterstützt.
Wer wird gefördert?
Die Fördermittel kommen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten zugute, die
Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio. EUR erzielen oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 27 Mio. EUR aufweisen.
Außerdem darf an dem Unternehmen, das die Förderung beantragt, kein anderes Unternehmen mehr als 25 % beteiligt sein, das die o. a. Grenzen überschreitet.
Wie wird gefördert?
Im ELR besteht grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen einer Zuschussförderung und einem zinsverbilligten Darlehen mit gleichem Subventionswert.
Im Einzelnen beträgt die Förderung:
Bis zu 15 % der förderfähigen Kosten (höchstens 250.000,- EUR) bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens 7 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 5 Mio. EUR (kleine Unternehmen).
Bis zu 7,5 % der förderfähigen Kosten (höchstens 250.000,- EUR) bei Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens 40 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von höchstens 27 Mio. EUR.
Zuwendungen unter 5.000,- EUR werden nicht bewilligt.
Erfreulicherweise wurden in den vergangenen Jahren mehrere Förderanträge von Unternehmungen aus dem Gemeindegebiet bewilligt.
Wie wird Förderung beantragt?
Ihren Antrag auf Aufnahme in das jeweilige Jahresprogramm richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt Eigeltingen, Krumme Straße 1, 78253 Eigeltingen. Der Antrag ist jeweils bis zum 15. September eines jeden Jahres einzureichen.
Noch Fragen?
Rufen Sie an. Für weitere eventuelle Fragen haben wir immer ein offenes Ohr, Telefon 0 77 74 / 93 22 13 (Frau Hasenfratz).
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