

Rundfunkgebührenbefreiung
Personen mit niedrigem Einkommen, Sozialhilfeempfänger, Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Markenzeichen RF, Blinde u. a. können auf Antrag eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten.
Erforderlich ist hierzu die GEZ-Nummer (9stellig) sowie der Nachweis Ihres Einkommens und der Nachweis über die Ausgaben Ihrer Wohnung.
Der Antrag kann beim Bürgermeisteramt Eigeltingen gestellt werden.