

siehe auch "Abmeldung eines Hundes" und "Anmeldung eines Hundes"
Was wird besteuert?
Besteuert wird die Hundehaltung.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung von der Steuer getroffen werden soll.
Wie hoch ist die Steuer?
Der Steuersatz kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen. Das Halten z.B. von Blindenführhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist nach Maßgabe der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer befreit.
Die Hundesteuer der Gemeinde Eigeltingen beträgt im Kalenderjahr für:
a) den ersten Hund 72,- €
b) den zweiten und jeden weiteren Hund 144,- €
c) jeden Kampfhund u. jeden gefährlichen Hund 300,- €
d) jeden Zwinger im Sinne des § 8 Absatz 1 96,- €
Wer erhebt diese Steuer?
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden v. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.