Führerschein-Umtausch
Wer noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich in den nächsten Jahren von ihm trennen. Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht – für die einen früher, für die anderen später. Den Antrag für einen neuen Führerschein können Sie bei uns im Bürgeramt stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter Tel. 07774-932219. Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig.
=>Das müssen Sie wissen:
Wer noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich in den nächsten Jahren von ihm trennen. Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht – für die einen früher, für die anderen später.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Wann Sie umtauschen müssen, können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen. Entscheidend ist das Geburtsjahr bzw. das Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument.
Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998,
ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich, (siehe Tabelle 1).
Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind,
ist das Ausstellungsjahr maßgeblich, (siehe Tabelle 2).
Tabelle 1:
Führerscheine, die bis einschl. 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr |
Umtausch erforderlich |
vor 1953 *) |
19. Januar 2033 |
1953 – 1958 |
19. Januar 2022 (evtl. Verlängerung bis 19.07.2022) |
1959 – 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 – 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Tabelle 2:
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr |
Umtausch erforderlich |
1999 – 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 – 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 – 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 – 18.01.2013 |
19. Januar 2033 |
*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Den Antrag für einen neuen Führerschein können Sie bei uns im Bürgeramt stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter Tel.07774 932219. Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig.