Dienstag, 6. Juni 2023

Informationen zu digital eingereichten Bauanträgen

Wir möchten informieren, dass bei digital eingereichten Bauanträgen stets die E-Mail-Adresse der Bauherrschaft zwingend mit anzugeben ist. Diese wird benötigt, um sich u. a. bei Rückfragen an die Bauherrschaft wenden zu können oder aber auch um die Baugenehmigung auf digitalem Weg dem Antragsteller zukommen zu lassen. Die alleinige Angabe der E-Mail-Adresse des Architekten/Planverfassers ist nicht ausreichend.

Informationen zu digital eingereichten Bauanträgen

 

Wir möchten informieren, dass bei digital eingereichten Bauanträgen stets die E-Mail-Adresse der Bauherrschaft zwingend mit anzugeben ist. Diese wird benötigt, um sich u. a. bei Rückfragen an die Bauherrschaft wenden zu können oder aber auch um die Baugenehmigung auf digitalem Weg dem Antragsteller zukommen zu lassen. Die alleinige Angabe der E-Mail-Adresse des Architekten/Planverfassers ist nicht ausreichend.

 

Weiter sind Bauanträge nicht beim Baurechtsamt der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, sondern bei der Gemeinde einzureichen, in der das Bauvorhaben verwirklicht werden soll.

Für Bauvorhaben auf der Gesamtgemeinde Eigeltingen senden Sie Ihre digitalen Antragsunterlagen daher bitte an bauamt@eigeltingen.de.

Bitte achten Sie darauf, dass der im Format "pdf/A" eingereicht wird.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 07774 9322-25, bauamt@eigeltingen.de, zur Verfügung.