Informationen zur Grundsteuer Feststellungserklärung für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)
Nachdem die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärungen für die Grundsteuer A von Seiten des Finanzamtes erfolgt ist, möchten wir Sie über die benötigten Daten informieren.
1. Wo können Sie die Daten zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung für die Grundsteuer A (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) erhalten?
Rufen Sie die Website https://grundsteuer-a.landbw.de auf und geben Sie dort die zutreffenden Flurstücksnummern ein.
Anschließend werden Ihnen dort sämtliche benötigte Daten angezeigt. Hier erfahren Sie zum Beispiel die Flurstücksgröße, die Klassifizierung sowie die Ertragsmesszahl.
2. Die Bodenrichtwerte innerhalb der Gemeinde Eigeltingen liegen für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bei:
Ackerland: 2,30 €/m²
Grünland/Wiese: 1,00 €/m²
Wald: 0,50 €/m²
Unland: 0,10 €/m²