Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024 beschlossen. Bis zum 31.12.2023 dürfen Kinderreisepässe neu ausgestellt, aktualisiert und verlängert werden.
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024 beschlossen. Bis zum 31.12.2023 dürfen Kinderreisepässe neu ausgestellt, aktualisiert und verlängert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig!
Grund für die Abschaffung ist zum einen die kurze Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer von Ausweisdokumenten ohne Chip, die Mitgliedsstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen, ist auf 12 Monate begrenzt. Zum anderen werden Kinderreisepässe von vielen Staaten nicht mehr als Ausweisdokumente anerkannt.
Ab dem 01.01.2024 können -wie bisher- anstelle des Kinderreisepasses sowohl Personalausweise als auch reguläre Reisepässe beantragt werden. Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig vor Antritt einer Reise die Gültigkeit der Dokumente, da die Herstellung durch die Bundesdruckerei ein paar Wochen dauert.
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen unter 24 Jahren grundsätzlich 6 Jahre. Zu beachten ist, dass das Gesichtsbild, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Ist eine Identifizierung mit dem Ausweisdokument sodann nicht mehr möglich, verliert das Ausweisdokument bereits vor Ende der Gültigkeitsdauer seine Gültigkeit.
Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros beraten und informieren Sie gerne. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Frau Fuchs/Frau Trunk, Tel. 07774-932219 oder buergeramt@eigeltingen.de