Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können in der Zeit von Dienstag, den 13.06.2023 bis Mittwoch, den 21.06.2023 während der üblichen Arbeitszeiten im Rathaus Eigeltingen, Kämmerei, 1. Stock eingesehen werden.
Haushaltssatzung der Gemeinde Gemeinde Eigeltingen
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.03.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
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EUR |
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1.1 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
12.929.100 |
1.2 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
14.060.500 |
1.3 |
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
-1.131.400 |
1.4 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
1.165.000 |
1.5 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
1.165.000 |
1.6 |
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 |
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
-1.131.400 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
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2.1 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
12.343.900 |
2.2 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
12.669.700 |
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts |
-325.800 |
2.4 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen für Investitionstätigkeit von |
2.706.600 |
2.5 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit von |
6.136.000 |
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit |
-3.429.400 |
2.7 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
-3.755.200 |
2.8 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
205.500 |
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit |
-205.500 |
2.11 |
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts |
-3.960.700 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung |
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von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] |
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(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
0 EUR |
[davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf |
0 EUR]. |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen |
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für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), |
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wird festgesetzt auf |
0 EUR |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
400.000 EUR |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
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für die Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
360 v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
360 v. H. |
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der Steuermessbeträge; |
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2. |
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für die Gewerbesteuer auf |
345 v. H. |
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der Steuermessbeträge. |
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§ 6 Weitere Bestimmungen
(Für etwaige weitere Bestimmungen nach § 79 Absatz 2 Satz 2 Gemo)
§ 7 Stellenplan
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltsatzung.
Eigeltingen, den 13.03.2023 |
Alois Fritschi
Bürgermeister
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Eigeltingen am 13.03.2023 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Verfügung des Landratsamtes Konstanz vom 28.03.2023, Aktenzeichen 02.2/902.410 ET bestätigt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 1 u. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können in der Zeit von Dienstag, den
13.06.2023 bis Mittwoch, den 21.06.2023 während der üblichen Arbeitszeiten im Rathaus Eigeltingen, Kämmerei, 1. Stock eingesehen werden.