Donnerstag, 25. Mai 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können in der Zeit von Dienstag, den 13.06.2023 bis Mittwoch, den 21.06.2023 während der üblichen Arbeitszeiten im Rathaus Eigeltingen, Kämmerei, 1. Stock eingesehen werden.

Haushaltssatzung der Gemeinde Gemeinde Eigeltingen

für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.03.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

 

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

12.929.100

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

14.060.500

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.131.400

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

1.165.000

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

1.165.000

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.131.400

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

12.343.900

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

12.669.700

2.3

Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-325.800

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen für Investitionstätigkeit von

2.706.600

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit von

6.136.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-3.429.400

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.755.200

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9

Gesamtbetrag  der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

205.500

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-205.500

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-3.960.700

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung

von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,]

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0  EUR

 

[davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf

0  EUR].

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf

0  EUR

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

400.000  EUR

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

 

1.

 

für die Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

360 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

360 v. H.

 

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

 

für die Gewerbesteuer auf

345 v. H.

 

 

der Steuermessbeträge.

 

 

§ 6 Weitere Bestimmungen

 

(Für etwaige weitere Bestimmungen nach § 79 Absatz 2 Satz 2 Gemo)

 

 

§ 7 Stellenplan

 

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltsatzung.

 

 

 

 

Eigeltingen, den 13.03.2023

 

 

 

Alois Fritschi

Bürgermeister

 

 

Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Eigeltingen am 13.03.2023 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Verfügung des Landratsamtes Konstanz vom 28.03.2023, Aktenzeichen 02.2/902.410 ET bestätigt.

 

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 1 u. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können in der Zeit von Dienstag, den
13.06.2023 bis Mittwoch, den 21.06.2023 während der üblichen Arbeitszeiten im Rathaus Eigeltingen, Kämmerei, 1. Stock eingesehen werden.