Freitag, 14. Juli 2023

Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt

LANDKREIS KONSTANZ – Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz führen aufgrund der anhaltenden Trockenheit nur noch sehr wenig Was­ser. Da weiterhin sehr hohe Temperaturen und kein nennenswerter Nie­derschlag erwartet werden, untersagt das Landratsamt per Allgemeinver­fügung die Wasserentnahme aus Bächen, Seen und Flüssen. Davon ausge­nommen sind der Bodensee, der Hochrhein und die Radolfzeller Aach.

Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt

 

LANDKREIS KONSTANZ – Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz führen aufgrund der anhaltenden Trockenheit nur noch sehr wenig Was­ser. Da weiterhin sehr hohe Temperaturen und kein nennenswerter Nie­derschlag erwartet werden, untersagt das Landratsamt per Allgemeinver­fügung die Wasserentnahme aus Bächen, Seen und Flüssen. Davon ausge­nommen sind der Bodensee, der Hochrhein und die Radolfzeller Aach.

 

Die niedrigen Wasserstände schaden der Tier- und Pflanzenwelt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter den steigenden Wassertemperaturen. Um zu verhindern, dass sich die Situation verschärft, ist es ab sofort untersagt, Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen zu entneh­men. Das Verbot gilt bis einschließlich 30. September 2023. Sollte die Tro­ckenheit weiter anhalten, wird das Landratsamt eine Verlängerung prüfen. Sollte sich die Lage deutlich entspannen, wird darüber entschieden, das Verbot vorzeitig aufzuheben. Das Entnahmeverbot gilt auch für alle bisher erlaubten Wasserentnahmen. Mit Handgefäßen und um Vieh zu tränken darf jedoch weiterhin Wasser entnommen werden.

 

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Anträge auf Ausnahmen können gestellt werden. Die Allgemeinverfügung ist unter www.LRAKN.de auf der Homepage des Landratsamtes verfügbar. Sie finden diese auch als Download anbei.