Wasserentnahmeverbot
Pressemeldung des Landratsamt Konstanz: Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Da die Wetterprognose weiterhin sehr hohe Temperaturen und keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt das Landratsamt per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Hiervon ausgenommen sind der Bodensee, der Hochrhein und die Radolfzeller Aach.
Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, sieht sich das Landratsamt Konstanz veranlasst, das Verbot auszusprechen. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2022 und wird bei anhaltender Trockenheit gegebenenfalls verlängert.
Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs, also auch für alle bisher erlaubten Wasserentnahmen. Ausgenommen sind jedoch Wasserentnahmen für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Bei Missachtung ist mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu rechnen.
Die Pressemeldung kann auf der Homepage des Landkreis Konstanz nachgelesen werden.
Downloads