Wichtige Informationen zu den Steuer- und Abgabenbescheiden
In diesem Jahr erfolgt die Festsetzung folgender Abgaben mittels öffentlicher Bekanntmachung: Grundsteuer Müllgebühren Hundesteuer
In diesem Jahr erfolgt die Festsetzung folgender Abgaben mittels öffentlicher Bekanntmachung:
- Grundsteuer
- Müllgebühren
- Hundesteuer
Der Versand der Bescheide erfolgt nur bei Änderung der Veranlagung. Gibt es keine Änderung, erhalten Sie keinen Veranlagungsbescheid zu Beginn des Jahres. Der letzte von der Gemeinde Eigeltingen zugestellte Bescheid gilt dann weiterhin.
Bitte beachten Sie, dass die Forderungen zu den üblichen Zahlungsterminen
fällig werden:
Grundsteuer: vierteljährlich jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.
Hundesteuer: jährlich zum 15. Februar
Müllgebühren: jährlich zum 01. März
Gewerbesteuerbescheide und die Bescheide für Wasser/ Abwasser/ Niederschlagswasser werden weiterhin jährlich verschickt.
Die Festsetzung der Kindergartengebühren erfolgt in diesem Jahr aufgrund der Änderung der Gebühren über Zusendung neuer Abgabenbescheide für das Jahr 2023.
Anbei finden Sie die beiden Festsetzungen zum Download.
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