Hinweise zur Grundsteuerreform-insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten
Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie untenstehend zum Download.
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WeiterlesenIn der Zeit vom 12. März 2022 bis 1. April 2022 und 25. Oktober bis 13. November 2022 stehen die Container in Eigeltingen, Honstetten und Rorgenwies zur Verfügung und können befüllt werden. In dieser Zeit wird nach Bedarf abgefahren. In den weiteren Wochen zwischen von 2. April 2022 bis 22. Oktober 2022 erfolgt die Annahme nur in Eigeltingen jeweils am Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr durch eine Aufsichtsperson.
WeiterlesenInformation über vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers ab 18.02.2022
Aufgrund von Vorbereitung für anstehende Baumaßnahme in der Wasserschutzzone II des Quellgebietes „Dachsbühlquellen“ im Eigeltinger Ortsteil Homberg hat das Amt für Gesundheit und Versorgung des Landratsamtes Konstanz eine kontinuierliche, vorsorgliche Schutzchlorung des Trinkwassers angeordnet.
WeiterlesenDie Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt Höchstspannungsleitungen in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit der Amprion GmbH planen wir an bestehenden Leitungsanlagen von Waldshut-Tiengen bis Herbertingen eine Netzverstärkungsmaßnahme über rund 140 km.
WeiterlesenFestsetzung der Grundsteuer, Hundesteuer und Müllgebührenfür das Kalenderjahr 2022
WeiterlesenDie o. g. Verordnung kann beim Rathaus Stockach, Baurechtsamt, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Im Falle von möglichen Zugangsbeschränkungen bzgl. des Rathauses aufgrund COVID-19 wird nach telefonischer Terminvereinbarung eine Einsicht gewährt. Jedermann kann die Verordnung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Ergänzend wird die o. g. Verordnung der Stadt Stockach auch auf der Homepage der Stadt Stockach unter www.stockach.de / sowie auf der Gemeinde Eigeltingen unter www.eigeltingen.de veröffentlicht.
WeiterlesenAufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Radolfzell am Bodensee am 03. Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen:
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