Mittwoch, 11. Dezember 2019
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses "Bodensee West" und seiner Geschäftstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Radolfzell am Bodensee am 03. Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen:
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