Mittwoch, 22. Januar 2020

Aus dem Gemeinderat vom 13.01.2020

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes 2020

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Er bildet einerseits die Grundlage für künftige Beschaffungen und stellt andererseits den Ist-Zustand der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr dar. Der Bedarfsplan beinhaltet außerdem eine Gefährdungsanalyse für das Gemeindegebiet. Die Planung orientiert sich an den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr entsprechend den Vorgaben des Innenministeriums und baut auf den Mustervorgaben des Landesfeuerwehrverbandes auf. Das Planwerk soll die Ist-Situation der Wehr darstellen und insbesondere als Grundlage für fundierte und langfristige Strategieentscheidungen dienen. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplanes erfolgte 2009. In der Sitzung waren Kreisbrandmeister Carsten Sorg und Gesamtkommandant Ralf Martin anwesend. Zusammen mit der Verwaltung werden die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Planwerkes sowie dessen zentrale Aussagen erläutert. Im Anschluss an einige wenige Sachfragen aus dem Gremium wird der Bedarfsplan per Beschluss verabschiedet.

 

Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen für das Baugebiet
„Klein-Öschle V“

Wie bereits beim Baugebiet ‚Breite vor dem Dorf II‘ geschehen, sollten vom Gemeinderat die Planungs-, Ingenieur- und Vermessungsleistungen formell beauftragt werden. Von Seiten der Verwaltung werden die bereits zur Zufriedenheit für die Gemeinde tätigen Büros wie folgt vorgeschlagen:

  • Für die Bebauungsplanleistungen das Büro Wieser aus Hilzingen,
  • Für die erforderlichen Umweltberichte das Büro Schirmer aus Hilzingen,
  • Für die Erschließungsplanung das Büro Reckmann aus Owingen
  • Für die Vermessungsarbeiten das Büro Ludin aus Radolfzell

Die Verwaltung weist auf die bislang stets guten Erfahrungen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den vorgeschlagenen Planungsbüros hin. Die Honorarvorschläge, die sich alle zwischen den Zonen 2 und 3 bewegen sind marktüblich, sodass der Gemeinderat die Planungsbüros per Beschluss auch Beauftragt.

Abrechnung des Sanierungsgebietes Eigeltingen „Ortsmitte“ – Abschluss der Maßnahme – Absehen von der Erhebung weiterer Ausgleichsbeträge

Damit das Landessanierungsprogramm „Ortsmitte“ Eigeltingen nun auch formal abgeschlossen werden konnte, musste die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche

Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ im Amtsblatt Nr. 50 v. 12.12.2019 öffentlich bekannt gemacht werden. Nach Rechtskraft der Satzung muss die Gemeinde die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch veranlassen.

Daneben war vom Gemeinderat noch darüber Beschluss zu fassen, dass in analoger Anwendung der bereits beschlossenen ‚Bagatellregelung‘ auf die Rückforderung der Ausgleichsbeträge für die Anwesen Krumme Straße Nr. 4,5 und 6 sowie Hauptstr. 38 im öffentlichen Interesse verzichtet wird, weil damit konkrete Sanierungsziele verwirklicht wurden. Wäre dies nicht geschehen müssten die Ausgleichsbeiträge auf Basis von Einzelgutachten ermittelt, und durch Bescheid erhoben werden.

Beschaffung eines Forstschleppers

Herr Strähle erläutert anhand einer Präsentation ausführlich den Abfrageumfang, die Spezifikationen sowie die eingegangenen Ergebnisse und den letztendlichen Beschaffungsvorschlag für das Unterstützungsfahrzeug. Vier Anbieter sind um die Abgabe eines Angebots gebeten worden. Hiervon sind drei der bitte nachgekommen. Insgesamt sind jedoch fünf Angebote abgegeben worden, von welchen zwei wiederum nicht wertbar sind bzw. nicht dem Leistungsverzeichnis genügen. Preiswürdigster wertbarer Bieter ist die Fa. MHS Service GmbH aus Engen-Neuhausen, mit dem 82kw Modell VALTRA N104H5 zum Angebotspreis von 105.990,-- € brutto. Herr Strähle schlägt vor, den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des Forstschleppers bei der Fa. MHS Service GmbH.

 

Baugesuche: Umbau des ehemaligen Gasthauses „Adler“ in ein Hotel mit Gastronomie.

Die Adler Eigeltingen GbR beabsichtigt, den Umbau des ehemaligen Gasthauses „Adler“ in ein Hotel mit Gastronomie. Nach den eingereichten Unterlagen soll im Erdgeschoss ein Gastronomiebereich mit Außenbereich mit den notwendigen Nebenräumen wie z. B. Sozialräumen, Lagerräumen sowie 2 Zimmer entstehen. Im Obergeschoss sind 13 weitere Zimmer geplant. Im Dachgeschoss ist ebenfalls der Einbau von 8 Zimmern beabsichtigt. Weitere Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind aus den beigefügten Plänen ersichtlich.

Das Bauvorhaben liegt im bebauten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Herr Dr. Lang und Herr Roth von der „Adler Eigeltingen GbR“ waren in der Sitzung anwesend um ihr Bauvorhaben zu erläutern. So gehen sie ausführlich auf die Historie des Gebäudes sowie den bisherigen und weiteren Projektablauf ein. Im Anschluss an eine detaillierte Beschreibung der Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der Bauherrschaft ergehen seitens des Gremiums weitere Fragen zum Projekt.

Herr Bürgermeister Fritschi erkundigt sich nach dem geplanten Ausführungszeitraum. Herr Dr. Lang hofft, das Vorhaben nach Erhalt der Baugenehmigung innerhalb von 18 Monaten verwirklichen zu können.

Diverse Gemeinderäte befürchten, dass die in der Planung ausgewiesenen 15 Parkplätze in Anbetracht der Dimension des geplanten Gastgewerbes, nicht ausreichen könnten. Die Bauherrschaft verweist darauf, dass die bauordnungsrechtlich geforderten 15 Parkplätze im Planentwurf eingehalten werden.

Herr Bürgermeister Fritschi ergänzt hierzu, dass der Gemeinderat bauordnungsrechtliche Belange weder zu prüfen noch zu bewerten habe. Dies obliege der Baurechtsbehörde. Er schlägt jedoch vor, im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahmen hier nochmal gesondert um eine eingehende Prüfung zu bitten.

Im Übrigen ergeht vielerlei Lob für das geplante Vorhaben, welches verspricht den Ortskern weiter aufzuwerten und zu beleben. Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu.