Mittwoch, 15. März 2017

Aus dem Gemeinderat vom 13. März 2017

Ausschreibungsbeschluss zum Einbau einer Messeinrichtung im Staukanal „Ortsmitte“ Eigeltingen

Mit wasserrechtlicher Entscheidung vom 20.04.2011 fordert das Landratsamt –Untere Wasserbehörde- den Einbau einer Messeinrichtung zur Erfassung der Überlaufhäufigkeit- bzw. Dauer. Nach dem Stand der Technik muss bei jedem Regenüberlaufbauwerk eine ATV-konforme Messung der Überlaufereignisse in den Vorfluter erfasst und protokolliert werden.

Im Haushaltsplan 2017 sind dafür nach Kostenermittlung des Büros Reckmann 40.000,-- € bereitgestellt. Udo Lemke erläutert das Vorhaben. Es sind insgesamt 2 Messeinrichtungen zu bauen. Auf Vorschlag der Verwaltung stimmt der Gemeinderat einer Ausschreibung von beiden Messeinrichtungen zu. Je nach Angebotssumme behält sich der Gemeinderat die Vergabe von einer oder beiden Einrichtungen vor.

 

Festlegung zur Handhabung der Wertansätze für die geleisteten Investitionszuschüsse der Gemeinde zur Eröffnungsbilanz 01.01.2020 (Doppik)

Nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) werden die von der Gemeinde geleisteten Investitionszuschüsse nicht als laufender Aufwand, sondern als aktive Abgrenzungsposten in der Rechnungslegung angesetzt. In den folgenden Jahren erfolgt die Auflösung der sogenannten Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Diese Auflösungen belasten zukünftig das operative Ergebnis der Gemeinde.

Entsprechend des § 62 Abs. 6 S.2 GemHVO besteht ein Wahlrecht für die Bilanzierung  der Investitionszuschüsse, die vor dem Eröffnungsbilanzstichtag geleistet wurden.

Um die in der Umstellungsphase gebotenen Vereinfachungen optimal zu nutzen und die Belastung zukünftiger Haushaltsjahre so gering wie möglich zu halten, wird vorgeschlagen, auf den Ansatz der  geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz zu verzichten.

Allerdings schlägt der Bilanzierungsleitfaden (2.Auflage) Ausnahmen für die Ausübung des Wahlrechtes vor. Die Aufzählung dieser Ausnahmen steht  jedoch unter Vorbehalt, da die Evaluierung der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) noch nicht abgeschlossen ist.

Die stellvertretende Kämmerin Karin Lütte erläutert die Notwendigkeit dieses formalen Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt den Verzicht auf den Ausweis des Ansatzes der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz  zum 1.1.2020,  welcher durch das entsprechende Wahlrecht gem. § 62 Abs. 6 S.2 GemHVO gegeben ist. Die rechtlichen Festlegungen bezüglich der Ausnahmen durch den Bilanzierungsleitfaden gelten ferner.

 

Baugesuche
Der Gemeinderat stimmt den folgenden Vorhaben zu:

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Obere Blatt 24, Flst.-Nr. 366/2
  • Umbau des Ökonomiegebäudes zu einem Wohnhaus, Errichtung eines Carports, Homberger Straße 8, Flst.-Nr. 2296
  • Anbau eines Wintergartens, Engener Straße 10, Flst.-Nr. 1272/2

 

Genehmigung der Entgegennahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen) an die Gemeinde
Der Gemeinderat bedankt sich bei 4 Spendern, davon 3 Spenden für die Flüchtlingsunterbringung und eine große Spende in Höhe von 9.500,-- €  der Firma Karl Storz aus Tuttlingen für die Medienausstattung an der Schule und nimmt diese an.