Bericht aus dem Gemeinderat vom 07. Oktober 2019
Bericht aus dem Gemeinderat vom 07. Oktober 2019
Sachstand und Information zum Volksbegehren „Pro Biene“
Das Volksbegehren „Pro Biene“ ist auch und insbesondere für die Flächengemeinde Eigeltingen höchst aktuell und äußerst interessant.
Die Forderungen der Initiatoren rund um den Schutz der Biene sind sicherlich Nobel, keiner könne schließlich ernsthaft kontra Biene sein, aber sie würden dennoch eine breitgefächerte Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzungen in Baden-Württemberg erreichen.
Sollte das Volksbegehren Erfolg haben, so fürchten konventionell wie auch ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, dass sie massive Einschränkungen hinnehmen müssten, was zu einem erheblichen „Sterben“ von landwirtschaftlichen Betrieben führen könnte.
Deshalb sind aktuell „landauf und landab“ viele grüne Kreuze symbolisch als Mahnmal neben den Äckern und Wiesen zu sehen.
In der Gemeinderatssitzung gibt Herr Bürgermeister Fritschi anhand von ausführlichem Informationsmaterial beider Interessengruppen dem Gemeinderat die Chance sich selbst ein Bild zu machen. Bürgermeister Fritschi wie auch Gemeinderätin Katja Hertell, die als Obstbäuerin selbst betroffene ist, rufen dazu auf, dass die Einwohner nicht vorschnell Unterschriften leisten sollen, sondern dass sie sich vorab aufgeschlossen über die Anliegen und Bedenken beider Seiten Informieren, sich eine eigene Meinung bilden und sich erst dann für oder gegen eine Seite aussprechen. Hierfür Soll ausführliches Infomaterial beider Interessensgruppen auf der Gemeindehomepage veröffentlicht werden.
3. Änderung des Bebauungsplanes „Klein Öschle IV“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 16.09.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Der von der Planänderung betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 04.10.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Da keine negativen Stellungnahmen eingegangen ist, beschließt der Gemeinderat die im vereinfachten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan-Änderung in der Fassung vom 16.09.2019 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung.
Erweiterte Flussgebietsuntersuchung (FGU)
Über den Anteil an der Flussgebietsuntersuchung Stockach hinaus, hat die Gemeinde Eigeltingen beim Ingenieurbüro Wald und Corbe ein Angebot über eine hochwassertechnische Beurteilung für alle Ortsteile eingeholt. Herr Dr. Göppert vom Planungsbüro erläutert dem Gemeinderat ausführlich die Vorteile der Untersuchung sowie Teile der bereits vorliegenden Ergebnisse für den Kernort Eigelting. Die Ergebnisse der Untersuchung machen unmissverständlich klar, dass sich Eigeltingen in Zukunft verstärkt gegen Hoch- und Starkregenereignisse wappnen muss. Die Folgen des Klimawandels tun hier ihr übriges und verschärfen die Situation zusätzlich, sodass das Büro Wald und Corbe mit der FGU Eigeltingen inkl. Ortsteile per Beschluss beauftragt wird. Das Thema Hoch- und Starkregenschutz wird die Gemeinde über Jahre hinaus beschäftigen und finanziell stark belasten.
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung für einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Stadt Radolfzell
Mit Beschluss vom 26.11.2018 hat der Gemeinderat der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit der Stadt Radolfzell, den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stockach und den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Höri zugestimmt.
In Vorbereitung der Bildung des neuen Gemeinsamen Gutachterausschusses „Bodensee-West“ wird dem Gremium nun die Kooperationsvereinbarung zur Entscheidung vorgelegt, welches per Beschluss der Vereinbarung seine Zustimmung erteilte. Diese Vereinbarung wurde vom Regierungspräsidium Freiburg geprüft, für gut befunden und eine Genehmigung in Aussicht gestellt.
Weiterhin sollte im Gemeinderat die in der Kooperationsvereinbarung festgelegte Anzahl der Gutachter namentlich benannt und zur Bestellung durch den Gemeinderat der Stadt Radolfzell vorgeschlagen werden. Es ist vorgesehen für die Verwaltungsgemeinschaft Stockach mit ihren Mitgliedsgemeinden und für den Gemeindeverwaltungsverband Höri jeweils auf dessen Vorschlag einen stellvertretenden Vorsitzenden zu benennen. Zum Jahresende ist die örtliche Gutachterausschuss-Gebührensatzung aufzuheben. Dies wird dem Gemeinderat noch gesondert vorgelegt.
Erweiterung der bestehenden Biogasanlage durch Erhöhung der Gasproduktion und Neubau eines Gärrestbehälters mit Gasspeicher, Anwesen Hirschlanden 1
Der Antragsteller beantragt eine Genehmigung zur Änderung einer im vereinfachten Verfahren genehmigten bestehenden Anlage. Dieser Antrag beinhaltet zugleich den Antrag auf Baugenehmigung nach der Landesbauordnung. Hier wird die Erstellung eines Gärrestbehälters mit 3.695 m³, die Erstellung eines Tragluftdaches über dem neuen Behälter als Gasspeicher und die Erstellung einer Umwallung für eventuell auslaufendes Gärsubstrats beantragt. Der Gemeinderat gibt dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung statt. Gleichzeitig wird zum Baugenehmigungsantrag das kommunale Einvernehmen erteilt.
Baugesuche
Der Gemeinderat berät über folgende Vorhaben:
a) Neubau eines Einfamilienhauses
Gemarkung Heudorf, Brielweg 33, Flst.-Nr. 2875
b) Nutzungsänderung zu Osteopathie-/Heilpraktiker-Praxis
Gemarkung Heudorf, Breitestraße 3, Flst.-Nr. 2143
Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat sowie der Bürgerschaft
Diese betreffen:
- Einladungen zu Feierlichkeiten des Gesangsvereines Honstetten sowie des Liederkranzes.
- Das Einreichen der wasserrechtlichen Genehmigungsunterlagen für das Baugebiet „Altweiler“ in Rorgenwies.