Mittwoch, 11. April 2018

Bericht aus dem Gemeinderat vom 26. März 2018

Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung im Zuge der Erweiterung und Umgestaltung der bestehenden Schießanlage/Jagdparcours Dornsberg, Die Dornsberg Schützen e. V haben im Zuge ihrer Erweiterungs- und Umgestaltungsplanungen der bestehenden Schießanlage beim Landratsamt Konstanz den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gestellt. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Eigeltingen um Stellungnahme gebeten.

Einige Anwohner in den angrenzenden Ortschaften klagen zwar ob der Hörbarkeit des Schießbetriebes, jedoch verneint ein erstelltes Lärmgutachten ein Überschreiten der zulässigen Grenzwerte.

Im Zuge der Diskussion sprachen sich das Gremium sowie Herr Bürgermeister Fritschi ausdrücklich für  die Schießanlage aus, wonach diese mittlerweile einen festen Bestandteil des Gemeindecharakters darstellt, sodass  einstimmig das Einvernehmen seitens der Gemeinde erteilt wurde.

Ergänzungssatzung- und Bebauungsplanverfahren  und Örtliche Bauvorschriften „Altweiler“, Rorgenwies;
Im geplanten Baugebiet „Altweiler“ in Rorgenwies, ist es leider nicht möglich ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren anzuwenden, wonach via Ergänzungssatzung die betroffenen Außenbereichsflächen, welche in Baugrund umgewandelt werden sollen, mit in den bestehenden Bebauungsplan hätten einbezogen werden können. Dies war der Distanz zur bestehenden Bebauung in Rorgenwies geschuldet.

Stattdessen muss das Gebiet über die Aufstellung eines regulären Bebauungsplans erschließbar gemacht werden.

Somit galt es in der Sitzung das bereits laufende Ergänzungssatzungsverfahren per Beschluss auch förmlich abzuschließen und den Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans zu fassen, was jeweils einstimmig auch so geschah. Im Zuge dessen wurden im Voraus eingegangen Bedenken und Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche noch die Ergänzungssatzungsplanung betrafen, beraten und beschlossen, da diese auch für das Bebauungsplanverfahren Relevanz besitzen. Auch für die geänderte Entwurfsfassung des Bebauungsplans und des Umweltberichts wurden entsprechende  Beschlüsse gefasst. Der letzte Beschluss des TOP betraf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. So wird der Auslegungszeitraum demnächst im Amtsblatt veröffentlicht.

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Breite I“, 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Ein örtlicher Holzbaubetrieb ersucht auf seinem Grundstück eine Lager- und Produktionshalle für den bestehenden Schreiner- und Holzsägebetrieb zu erstellen. Dabei werden jedoch die bestehenden Baugrenzen des Bebauungsplanes „Breite I“ überschritten. Um dem Bauherren die Erweiterung zu ermöglichen sollen die Baugrenzen an die Grundstücksgrenze gerückt werden. Da hier Eigentümeridentität besteht, kann der Bauherr für sich selbst eine Baulast übernehmen. Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes „Breite I“.

Baugesuche

Der Gemeinderat stimmt den folgenden Vorhaben zu:

  1. Erstellung einer Lager- und Produktionshalle eines Schreiner- und Holzsägebetriebes
    Baugrundstück: Gemarkung Eigeltingen, Hermann-Laur-Straße 12a, Flst.-Nr. 3035
  2. Aufstellung eines Zerwirk- und Kühlcontainers
    Baugrundstück: Gemarkung Eigeltingen, Landesjagdschule, Flst.-Nr. 2913

Bekanntgaben

Anmeldungszahlen GMS

Es liegen 53 Anmeldungen für die GMS vor. Somit ist nicht nur die Zweigliederung des Jahrganges gesichert, sondern es kann grundsätzlich von einer hohen, allgemeinen Attraktivität des kommunalen Schulangebots gesprochen werden.

 

 

Anfragen aus dem Gemeinderat

 

Diese betreffen:

Die Betriebssicherheit der Spieltürme des Spielplatzes

Die Befahrung der Ortsteile durch die Kehrmaschine

Die Parksituation im Gewerbegebiet Eigeltingen