Bericht aus dem Gemeinderat vom 26. Oktober 202
Sanierungsplanung der Dachsbühlquellen in Homberg durch die Stadt Aach
Die Stadt Aach darf die Dachsbühlquellen aufgrund einer öffentlichen Urkunde vom 26. Juli 1926 zwischen der Stadt Aach und dem Hause Douglas (Grundstückseigentümer) nutzen. Es ist vereinbart, dass von den zwei gefassten Quellen 0,60 1/Sekunde zugunsten des Schlosses Langenstein abgegeben werden müssen. Ebenfalls wird der Ortsteil Homberg der Gemeinde Eigeltingen durch die Obere Quelle versorgt. Die Gemeinde Homberg hat im Jahre 1926 den Bau der Brunnenstube mitfinanziert und erhält deshalb das Quellwasser für den Ortsteil Homberg kostenlos. Die Anforderungen an die Qualitätsmerkmale des heutigen Trinkwassers und auch die Vorgaben an den zu gewährleistenden Wasserdruck in den Abnahmestellen sind gestiegen. Aufgrund der Trinkwasserverordnung muss derzeit die Untere Quelle mit einer Schüttung von 2,1 l/Sekunde in den Bach abgeleitet und es darf dieses Wasser nicht als Trinkwasser verwendet werden. Dies deswegen, weil es derzeit technisch nicht möglich ist (so wie bei der Oberen Quelle) dieses Quellwasser mit einer UV-Anlage behandeln. Diese rund 65.000 m3 im Jahr stehen derzeit für die Trinkwasserversorgung von Homberg, Schloss Langenstein und Aach nicht zur Verfügung. Für den Ortsteil Homberg gibt es derzeit nur einen geringen Wasserspeicher im bestehenden Brunnenschacht von 11,70 m3. Die verbrauchte Menge in Homberg ist durch Neubauten und einen erhöhten Wasserbedarf gestiegen. Bei einem Störfall und der Ableitung sämtlichen Quellwassers in den Bach besteht nur für wenige Stunden die Möglichkeit der Versorgung der Homberger aufrecht zu erhalten. Außerdem sind die Druckverhältnisse in Homberg nicht ausreichend. Die Stadt Aach möchte mit der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage in Absprache mit der Gemeinde Eigeltingen auch die Versorgungsverhältnisse in Homberg, was Speichermenge und Druckverhältnisse betrifft, verbessern und die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für alle Abnehmer erhöhen. Aus all diesen Überlegungen und Vorgaben hat das Ingenieurbüro Freese aus Radolfzell in Abstimmung mit den Stadtwerken Engen (zuständig für die Betriebsführung der Wasserversorgung der Stadt Aach), der Gemeinde Eigeltingen, dem Gesundheitsamt und dem Wasserwirtschaftsamt eine Planung ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, zwei UV-Anlagen (je eine für die Obere und die Untere Quelle) zu installieren. Damit ist gewährleistet, dass bei Wartungsarbeiten oder dem Ausfall einer UV-Anlage immer noch die Einspeisung mit Trinkwasser gewährleistet ist. Ferner sind zwei Speicherbecken mit jeweils 20,25 m3 geplant. Diese beiden Becken sind miteinander verbunden. Somit sind 40,50 m Trinkwasservorrat für Homberg verfügbar. Bei Reinigungsarbeiten können die Vorratsspeicher jeweils einzeln gereinigt werden und der zweite Speicher steht als Vorrat in dieser Zeit zur Verfügung. Zur Verbesserung der schlechten Druckverhältnisse im Ortsteil Homberg werden 2 elektronisch gesteuerte Druckpumpen installiert. Am Ortsausgang von Homberg wird ein Druckminderer eingebaut, um die bisher bestehenden Druckverhältnisse Richtung Schloss Langenstein und Aach wiederherzustellen. Die vom Ingenieurbüro Freese errechneten Gesamt-Investitionskosten belaufen sich auf 315.500.
Die Kosten sollen hierbei entsprechend dem Maßnahmenanteil auf die Kommunen verteilt werden, wonach die Gemeinde Eigeltingen rund 74% der anfallenden Investitionskosten zu tragen hat.
Die Verwaltung hat im Hinblick auf die am 01.10.2020 ausgelaufene Einreichungsfrist vorsorglich bereits einen Förderantrag für das Projekt gestellt. Die genaue Höhe der Fördersumme ist hier jedoch noch ungewiss, voraussichtlich kann maximal mit einer Förderung von 42,6% gerechnet werden. Definitiv wisse man den Betrag allerdings erst, wenn der Bescheid vorliegt. Hinsichtlich der Förderfähigkeit und entsprechenden Priorisierung des Projektes seitens des Zuschussgebers hege man jedoch wenig Bedenken.
Eine Sanierung der Wasserversorgung von Homberg, sei im Grunde genommen bereits längst überfällig. Alternativprojekte wie ein Anschluss an die Bodensee-Wasserversorgung über Guggenhausen für Homberg und Münchhöf würden jeweils über 1.000.000,-- Euro erfordern. Man könne hier schlicht von Glück reden, dass Aach ein eigenes Projekt angehe und man im Rahmen einer Zusammenarbeit zu derartigen positiven Synergieeffekten kommen kann.
Im Anschluss an den Sachvortrag und die darauffolgende Beratung stimmt der Gemeinderat der geplanten Ertüchtigung der Wasserversorgungsanlage Dachsbühlquellen durch die federführende Stadt Aach für den Ortsteil Homberg nach den Plänen des Ingenieurbüros Frese aus Radolfzell zu. Daneben wird die vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Aach beschlossen. Der Gemeinderat stimmt auch der vorgelegten Kostentragungsvereinbarung mit der Stadt Aach zu und beschließt die Erhebung einer Wasserverbrauchsgebühr für die Ortschaft Homberg nach Inbetriebnahme nach der geltenden Wasserversorgungssatzung. Zuletzt beschließt der Gemeinderat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinien ‚Wasserwirtschaft‘.
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Eigeltingen
Die Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, welche zu den
Pflichtaufgaben einer Kommune gehört. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sind die Kommunen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen im eigenen Ermessen zu treffen. Die Gemeinde Eigeltingen unterhält derzeit vier Liegenschaften, die hier als Notunterkünfte vorgehalten werden. In diese Liegenschaften werden Personen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen, per Einweisungsverfügung eingewiesen, um eine unfreiwillige Obdachlosigkeit zu beseitigen. Objekte, welche zur Unterbringung von Obdachlosen oder Geflüchteten genutzt werden, sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen, für die keine mietrechtlichen Vorschriften anwendbar sind. So wird mit den Eingewiesenen auch kein Mietvertrag geschlossen, sondern durch Einweisungsverfügung ein öffentlich-rechtliches Verhältnis begründet. Es besteht dadurch kein Rechtsanspruch, in der Unterkunft zu bleiben. Eine Einweisung soll keine Dauerlösung darstellen, die Gewährung und Sicherung einer Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich der Eingewiesene nicht selbst zu helfen vermag, grundsätzlich Aufgabe des zuständigen Trägers der Grundsicherung. Mit der Satzung wird der rechtliche Rahmen hinsichtlich Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten sowie der Nutzung der Unterkunft festgelegt. Darüber hinaus dient sie als rechtliche Grundlage für die Nutzungsgebührenerhebung. Es ist in Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklungen davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten, ein größeres Aufgabenfeld als bisher darstellen wird. Umso wichtiger ist es, den rechtlichen Rahmen verbindlich in Form der Satzung zu fixieren. Der Inhalt der Satzung spiegelt die aktuelle Verfahrensweise von Seiten der Verwaltung, als auch die derzeitige Rechtsprechung im Bereich der Obdachlosen- und Geflüchtetenunterbringung wieder.
Grundsätzlich werden Geflüchtete in der Anschlussunterbringung ähnlich wie Obdachlose behandelt. Die Einweisung geschieht jedoch auf unterschiedlichen Grundlagen: Obdachlose werden nach dem Polizeirecht eingewiesen, Geflüchtete auf Grund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in Verbindung mit der gemeindeeigenen Satzung.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften und setzt als Benutzungsgebühr für die Unterkünfte 320,-- Euro pro Unterkunftsplatz und Kalendermonat fest. Als Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte werden per Beschluss die Gebäude: Hauptstraße 22 (Schwesternhaus), Untere Blatt 2, Seeblickstraße 5 und das Alte Rathaus in Honstetten, Oberdorfstraße 2, gewidmet.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat über folgende Bauvorhaben beraten und diesen zugestimmt:
- Nutzungsänderung einer ehemaligen Zimmerei-Werkstatt zu Garagen- und Büronutzung
Gemarkung Eigeltingen, Hauptstraße 46, Flst.-Nr. 202 und 204 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Gemarkung Eigeltingen, Vor Loh 6, Flst.-Nr. 1405/6
- Erweiterung eines Ökonomiegebäudes für Mutterschafe und Ziegen mit Nachzucht zur Einstallung in den Wintermonaten, Erstellung eines Festmistlagers
Gemarkung Heudorf, Krätlemühle, Flst.-Nr. 2499
- Einbau einer Dachgaupe, Ausbau des Dachgeschosses
Gemarkung Heudorf, Breitestraße 8, Flst.-Nr. 2148
- Neubau eines Carports mit Geräteraum
Gemarkung Honstetten, Öschleweg 23, Flst.-Nr. 3647
- Umbau des Nebengebäudes zu einem Wohnhaus
Gemarkung Rorgenwies, Steinbühlstraße 14, Flst.-Nr. 199, 196, 195
Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat sowie der Bürgerschaft
Diese betreffen:
- Kanalsanierungsarbeiten in der Langensteiner Straße im Zuge der Straßensanierung
- Den Volkstrauertag 2020 unter Pandemiebedingungen
- Die sich verschärfende Coronasituation
- Den Haushaltsvollzug 2020
- Herausragende Randsteine in der Hinterdorfstraße
- Die Auswertung der Geschwindigkeitsmesstafeln
- Die Qualität Standsicherungsmaßnahmen Straßenbeleuchtung