Einzugsermächtigung
Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
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Durch das Erteilen einer Einzugsermächtigung für die Gemeindeverwaltung wird der Zahlungsverkehr wesentlich erleichtert.
SEPA - Einzugsermächtigung
Seit dem 01. Februar 2014 verändert SEPA-Lastschriftverfahren den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Aus diesem Grund wurde das Zahlungsverkehr auf die gesetzlichen Vorgaben und europaweit einheitliche Verfahren umgestellt.
Bei Bedarf senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten und im Original unterschriebenen Vordruck per Post an die Gemeindekasse. Lastschriftmandate oder deren Änderung, die per E-Mail, in Kopie oder per Fax bei uns eingehen, dürfen wir leider nicht mehr akzeptieren, da hier die Vorgaben der Kreditwirtschaft nicht erfüllt sind.
Das Formular erhalten Sie untenstehend zum Download.