Geburt melden / Geburtsurkunde
Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Wenn Sie in Eigeltingen geboren sind, können Sie eine Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei uns erhalten. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis mit. Gebühr pro Urkunde: 12,00 €.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Geburt melden / Geburtsurkunde finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: