Grundsicherung (Anträge)
Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Zuständig für die Antragstellung und Auskünfte über die Grundsicherung erteilt das:
Landratsamt Konstanz
Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel. 07531/800-0
Anträge sind über die Gemeinde Eigeltingen erhältlich und werden dann an das Landratsamt weitergeleitet.
Das könnte Sie interessieren
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Grundsicherung (Anträge) finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: