Hunde / Hundesteuer
Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
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Was wird besteuert?
Besteuert wird die Hundehaltung.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung von der Steuer getroffen werden soll. Der Hundehalter muss den Hund bei der Gemeinde Eigeltingen anmelden und ggf. auch wieder abmelden.
Wie hoch ist die Steuer?
Der Steuersatz kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen. Das Halten z.B. von Blindenführhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist nach Maßgabe der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer befreit.
Die Hundesteuer der Gemeinde Eigeltingen beträgt im Kalenderjahr für:
a) den ersten Hund 96,00 €
b) den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 €
c) jeden Kampfhund u. jeden gefährlichen Hund 348,00 €
d) jeden Zwinger im Sinne des § 8 Absatz 1 120,00 €
Wer erhebt diese Steuer?
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden v. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
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