Meldebescheinigungen
Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
Eine Meldebescheinigung beinhaltet lediglich die Meldeadresse des Betreffenden. Einzelheiten wie zum Beispiel Staatsangehörigkeit oder Familienstand werden nicht aufgeführt
Weitergehende Daten (z. B. Staatsangehörigkeit oder Familienstand) werden in der Aufenthaltsbescheinigung aufgeführt, welche unter anderem für die Eheschließung benötigt wird.
Erforderliche Unterlagen
Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
Kosten/Leistung
Die Gebühr für die Meldebescheinigung sowie für die Aufenthaltsbescheinigung beträgt jeweils 6,00 Euro.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Meldebescheinigungen finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: