Namensänderung / Namenserteilung
Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Folgende Namenserklärungen sind möglich:
- Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenames geführten Namens sowie Widerruf der Erklärung
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Namenserteilung durch Erklärung
- Nachträgliche Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
- Erklärungen nach § 94 BVFG für Vertriebene und Spätaussiedler
- Erklärungen nach Art. 47 EGBGB
Weitere Informationen zu den verschiedenen Namenserklärungen erhalten Sie vom Standesamt Eigeltingen.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Namensänderung / Namenserteilung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: