Namensänderung / Namenserteilung


Ihre Ansprechpartner

Sabine Federer
Standesbeamtin / Leiterin Bürgeramt

Zuständiges Amt

Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr

Folgende Namenserklärungen sind möglich:

  • Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenames geführten Namens sowie Widerruf der Erklärung
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Namenserteilung durch Erklärung
  • Nachträgliche Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
  • Erklärungen nach § 94 BVFG für Vertriebene und Spätaussiedler
  • Erklärungen nach Art. 47 EGBGB

Weitere Informationen zu den verschiedenen Namenserklärungen erhalten Sie vom Standesamt Eigeltingen.

Das könnte Sie interessieren

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Namensänderung / Namenserteilung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: