Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
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Die GEZ Gebühren sind dem Rundfunkbeitrag gewichen. Mit dem Rundfunkbeitrag gelten seit 2013 neue Regelungen für Haushalte, Unternehmen, Einrichtungen und auch für Menschen mit Behinderungen, die sich (abhängig von Ihrer Behinderung) mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen. Auf den Internetseiten von ARD, ZDF und Deutschlandradio finden Sie umfangreiche Informationen und Formulare zum Download.
Rundfunkgebührenbefreiung
Personen mit niedrigem Einkommen, Sozialhilfeempfänger, Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Markenzeichen RF, Blinde u. a. können auf Antrag eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten.
Weitere Informationen sowie den notwendigen Antrag erhalten Sie bei der Gemeinde Eigeltingen.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: