Sterbefall / Sterbeurkunde
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Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Ist ein Angehöriger von Ihnen in Eigeltingen verstorben, so können Sie beim Standesamt Eigeltingen eine Sterbeurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister erhalten. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis mit. Gebühr pro Urkunde: 12,00 €.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Sterbefall / Sterbeurkunde finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: