Wohnbauförderung
Zuständiges Amt
Öffnungszeiten
Bürgersprechstunden:
Mittwoch 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr;
Freitag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr;
oder nach Vereinbarung
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Wohnbauförderung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: