19.06.2026
Verbot von Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz
LANDKREIS KONSTANZ – Mit sofortiger Wirkung gilt ein Verbot zur Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz bis einschließlich zum 31. August 2026. Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein.
