19.06.2026

Verbot von Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz

LANDKREIS KONSTANZ – Mit sofortiger Wirkung gilt ein Verbot zur Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz bis einschließlich zum 31. August 2026. Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein.