Oliver Dieze
Leitung Ordnungsamt/Stellvertretung Standesamt
Telefon:
07774 932216
E-Mail schreiben
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Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen. Wenn Sie einen Wochenmarkt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Behörde.
Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter den Wochenmarkt abhalten und sind zur Durchführung verpflichtet. Wochenmärkte sind von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.
Voraussetzungen
Hinweis: Daneben können eventuell weitere Waren des täglichen Bedarfs zugelassen werden, z.B. Haushaltswaren. Näheres ist in der jeweiligen Marktordnung der Gemeinde geregelt.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Festsetzung beantragen.
In der Regel reicht ein formloser Antrag mit folgenden Angaben:
Einige Verwaltungsbehörden bieten dazu ein Formular an beziehungsweise stellen es online zum Download zur Verfügung.
Sobald der Wochenmarkt festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Achtung: Die Festsetzung des Wochenmarkts verpflichtet Sie als Veranstalter zur Durchführung.
Die zuständige Behörde kann die Festsetzung mit Auflagen verbinden, z.B. zum Schutz der Teilnehmer. Auflagen können auch noch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.
Fristen
Stellen Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Sofern es eine öffentliche Marktausschreibung gibt, finden Sie die Antragsfrist dort.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit zu treffen.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen, z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere. Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Hinweis: Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern, z.B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise
Als Veranstalter können Sie den Wochenmarkt aber auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Zulassung zu Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten".