Gaststätte: Gestattung bis zu vier Tagen beantragen

Für Sie zuständige Stellen

Seit dem 01.01.2026 entfällt die sogenannte Gestattung für zeitlich begrenztes Gastgewerbe. Die Betreiber/-innen müssen die geplante Veranstaltung lediglich zwei Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeindeverwaltung anmelden / anzeigen. Das Formular zur Anzeige einer Veranstaltung (Anzeigeformular ab 01.01.2026 ehem. Gestattung) finden Sie weiter unten unter dem Reiter "Formulare & Onlinedienste".